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Wissenschaftlicher Dienst: Bundestagsexperten zweifeln an Bekanntgabe des AfD-Prüffalls

Wissenschaftlicher Dienst: Bundestagsexperten zweifeln an Bekanntgabe des AfD-Prüffalls

Wissenschaftlicher Dienst: Bundestagsexperten zweifeln an Bekanntgabe des AfD-Prüffalls

AfD im Visier des Verfassungsschutzes
AfD im Visier des Verfassungsschutzes
AfD im Visier des Verfassungsschutzes Foto: picture alliance / blickwinkel
Wissenschaftlicher Dienst
 

Bundestagsexperten zweifeln an Bekanntgabe des AfD-Prüffalls

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die Rechtmäßigkeit der Bekanntgabe der Prüffall-Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz angezweifelt. Es spreche „viel dagegen“, daß eine „ausrechende gesetzliche Grundlage dafür“ geboten sei, die Öffentlichkeit über Prüffälle zu informieren, kamen die Experten des Bundestags in Gutachten zum Schluß.
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BERLIN. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die Rechtmäßigkeit der Bekanntgabe der Prüffall-Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz angezweifelt. Es spreche „viel dagegen“, daß eine „ausrechende gesetzliche Grundlage dafür“ geboten sei, die Öffentlichkeit über Prüffälle zu informieren, kamen die Experten des Bundestags in einem zehnseitigen Gutachten zum Schluß, über das zuerst Spiegel Online berichtet hatte.

„Der Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien läßt sich nur durch ein Verfassungsgut rechtfertigen.“ Es sei aber fraglich, welchem Verfassungsgut die Einstufung als Prüffall diene. Wie der wissenschaftliche Dienst unter Berufung auf die Rechtsprechung schreibt, sei es zwar „notwendig“, daß Regierung und gesetzgebende Körperschaften in Bezug auf den Verfassungsschutz Öffentlichkeitsarbeit leisteten.

Gefahr der Stigmatisierung

Allerdings gehe es dabei darum, den Bürger über Rechtsgrundlagen und die Arbeitsweise der Behörden zu informieren. „Die Einstufung einer konkreten Partei als Prüffall geht darüber deutlich hinaus.“ Zudem sei bei einem solchen Eingriff auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Der Eingriff sei aber „wohl nicht erforderlich“, wenn „ein milderes Mittel ersichtlich“ sei. Anders sei dies aber bei Verdachtsfällen.

Die Bezeichnung als Prüffall habe zwar eine geringere negative Wirkung als die Bezeichnung als Verdachtsfall oder verfassungsfeindlich. „Gleichwohl ist ein ‘Prüffall’ schon der Definition nach20etwas ‘Verdächtigeres’, als eine ‘normale’, nicht zu prüfende Partei“, heißt es in dem Gutachten. Überdies falle ins Gewicht, daß die Rechtsprechung im Falle von politischen Parteien eine besondere Gefahr der Stigmatisierung sehe.

AfD klagt gegen Verfassungsschutz

Mitte Januar hatte der Bundesverfassungsschutz mitgeteilt, die AfD als Prüffall und die parteiinterne Sammlungsbewegung „Der Flügel“ sowie die Nachwuchsorganisation Junge Alternative als Verdachtsfall ins Visier zu nehmen. Die AfD reichte daraufhin Klage gegen die Behörde ein. Mit dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung soll der Behörde untersagt werden, die Partei weiterhin öffentlich als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes zu bezeichnen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der auch Justitiar seiner Fraktion ist, hatte die Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst gestellt. Die nun erfolgte Antwort sei eine „juristische Ohrfreige“ für den neuen Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang. Dieser habe auf Geheiß seiner Vorgesetzten „mit Dreck auf die AfD“ werfen müssen, behauptete Brandner gegenüber Spiegel Online. (ls)

AfD im Visier des Verfassungsschutzes Foto: picture alliance / blickwinkel
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