MÜNCHEN. Der Inspekteur der Bayerischen Polizei, Harald Pickert, hat seine Beamten zu einem „sensiblen Umgang mit diskriminierenden Bezeichnungen“ im Dienst angehalten. Hierunter fallen insbesondere die Begriffe „Sinti“ und „Roma“. Der Gebrauch „der Bezeichnungen ‘Sinti’ und/oder ‘Roma’ sowie jegliche Art von Ersatzbezeichnungen (z. B. ‘mobile ethnische Minderheit’)“ sei sowohl in internen Vorgängen, personenbezogenen Daten und Fahndungen als auch in Warnhinweisen oder Pressemitteilungen grundsätzlich untersagt, heißt es in einer Weisung Pickerts an die Präsidien der Bayerischen Landespolizei, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
Bei Vernehmungen dürfe die Volkszugehörigkeit „Sinti“ oder „Roma“ ebenfalls nicht erhoben und gespeichert werden, auch nicht auf freiwilliger Basis. Dies gelte für alle Bezeichnungen, die geeignet seien, Menschen zu diskriminieren. Stattdessen sollten möglichst genaue Personenbeschreibungen samt Staatsangehörigkeit sowie die Beschreibung des Tathergangs („Modus Operandi“) erfaßt werden.
„Historische Verantwortung“
Ausgenommen von der Regelung sind Fälle, in denen „Sinti“ oder „Roma“ als Beleidigung gebraucht wird. Dann dürften die Begriffe in polizeilichen Protokollen verwendet werden. „Ungeachtet dessen sollte aber die Bayerische Polizei dazu beitragen, daß jede Form der Stigmatisierung bzw. der Diskriminierung von Angehörigen der Volksgruppe ‘Sinti’ und/oder ‘Roma’ strikt vermieden werden“, mahnt Pickert in seinem Schreiben.
Ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums bestätigte gegenüber der JF den Vorgang. „Ein Gebrauch von Begriffen, die diskriminierend wirken können, hat im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung grundsätzlich zu unterbleiben.“ Dies gelte bereits seit Jahren.
Eine Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Abstammung, religiösen Herkunft oder Lebensweise verbiete nicht nur das Verfassungsrecht. „Die Bayerische Polizei fühlt sich bei ihrem Handeln und Auftreten und nach ihrem Selbstverständnis sowie mit dem Blick auf die historische Verantwortung insbesondere dem Schutz von Minderheiten verpflichtet, weshalb sie sich keiner Stigmatisierungen, Kategorisierungen oder pauschalen Bezeichnungen von Menschen bedient“, ergänzte der Sprecher. (krk)