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Urteil: Mord aus Christenhaß: Lebenslang für Asylbewerber

Urteil: Mord aus Christenhaß: Lebenslang für Asylbewerber

Urteil: Mord aus Christenhaß: Lebenslang für Asylbewerber

Traunstein
Traunstein
Hamidullah M. während der Verhandlung Foto: JF
Urteil
 

Mord aus Christenhaß: Lebenslang für Asylbewerber

Lebenslang mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. So lautete am Freitag das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen den abgelehnten afghanischen Asylbewerber Hamidullah M. Er hatte im April 2017 eine zum Christentum konvertierte Afghanin vor den Augen ihrer Kinder brutal ermordet – aus Haß auf Christen.
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TRAUNSTEIN. Lebenslang mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. So lautete am Freitag das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen Hamidullah M. (zur Tatzeit 29). Damit folgte die Kammer unter Vorsitz von Richter Erich Fuchs dem Antrag des Staatsanwalts Oliver Mößner, der hervorhob, daß der Moslem eine vierfache Mutter aus Christenhaß ermordet hatte.

Am 29. April 2017 paßte Hamidullah M. vor einem Lidl-Markt in Prien/Chiemsee die zum Christentum konvertierte Afghanin Farimah S. (38) ab. Er kannte die Frau, die mit ihrer Familie aus Furcht vor Christenverfolgung aus Afghanistan nach Deutschland geflohen war. Die Schneiderin hatte sich schnell eingelebt, war integriert, sprach ausgezeichnet Deutsch und arbeitete ehrenamtlich als Dolmetscherin in der Flüchtlingsbetreuung.

Der Afghane, dessen Asylantrag kurz zuvor abgelehnt worden war, schlich sich von hinten an die Frau heran. Sie war völlig arglos, verstaute gerade ihre Einkäufe in einem Fahrradkorb. Hamidullah S. zog ein Metzger-Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge und stach mindestens 16 Mal vor den Augen ihrer zwei jüngsten Söhne (5 und 11) auf die Frau ein.

Verteidigung kündigt Revision an

Passanten versuchten den Mann von seinem Opfer zu trennen. Sie warfen einen Bauzaun auf ihn, der Fahrer eines BMW versuchte, ihn mit dem Fahrzeug zu rammen. Einem Polizeibeamter, der in seiner Freizeit zufällig vor Ort war, gelang es schließlich mit weiteren Passanten den Messerstecher zu überwältigen. Doch für Farimah S. kam jede Hilfe zu spät – sie starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

In Traunstein vor dem Landgericht gab der Analphabet an, schwer drogen- und alkoholabhängig zu sein. Gerichtsmedizinische Untersuchungen ergaben allerdings keine schwere Abhängigkeit, zur Tatzeit sei er auch nicht betrunken gewesen. Auch eine Schuldunfähigkeit wurde von den Gutachtern ausgeschlossen.

Das Gericht stellte die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe fest und auch die besondere Schwere der Schuld. Somit ist eine vorzeitige Haftentlassung, die nach 15 Jahren möglich ist, so gut wie ausgeschlossen.

Verteidiger Harald Baumgärtl hatte im Plädoyer beantragt, auf die besondere Schwere der Schuld zu verzichten. Direkt nach dem Urteil kündigte er Revision an. (mec)

Hamidullah M. während der Verhandlung Foto: JF
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