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Fall Kandel: Mia-Prozeß unter Ausschluß der Öffentlichkeit

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Kandel
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Gedenken an die tote Mia vor dem Tatort, einem Drogeriemarkt in Kandel Foto: picture alliance/ dpa
Fall Kandel
 

Mia-Prozeß unter Ausschluß der Öffentlichkeit

Am 18. Juni beginnt vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Landau (Pfalz) der Prozeß gegen den Afghanen Abdul Mobin D.. Er soll die Schülerin Mia V. (15) am 27. Dezember 2017 in ihrem Heimatort Kandel erstochen haben. Da nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, sind Öffentlichkeit und Presse von der Verhandlung ausgeschlossen.
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LANDAU. Am 18. Juni beginnt vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Landau (Pfalz) der Prozeß gegen den Afghanen Abdul Mobin D.. Er soll die Schülerin Mia V. (15) am 27. Dezember 2017 in ihrem Heimatort Kandel erstochen haben. „Der Prozeß ist nach Jugendgerichtsgesetz Paragraph 48 nicht öffentlich. Auch die Presse ist nicht zugelassen“, sagte ein Gerichtssprecher der JUNGEN FREIHEIT.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Flüchtling Mord aus Heimtücke vor. Das Motiv sei übersteigerte Eifersucht und Rache gewesen. Denn das junge Mädchen hatte sich zuvor von dem Mann getrennt und war eine neue Beziehung eingegangen. Am Tattag, so die Anklage, habe er sie bis in einen Drogeriemarkt verfolgt und dort sieben Mal auf seine arg- und wehrlose Ex-Freundin eingestochen.

Mehrere Gefährderansprachen

Im April 2016 hatte der Afghane einen Asylantrag gestellt und wurde nach bloßer Inaugenscheinnahme in Frankfurt auf 15 Jahre geschätzt. Somit wurde er als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling eingestuft. Im Februar 2017 wurde der Asylantrag zwar abgelehnt, aufgrund des angenommenen jugendlichen Alters durfte er aber in Deutschland bleiben und kam nach Germersheim.

In Wörth lernte der Mann die Schülerin Mia kennen, die ihm Nachhilfe in Deutsch gab. Die beiden wurden kurzzeitig ein Paar, später trennte sich die Schülerin von ihm. Der Afghane bedrohte daraufhin das Mädchen wiederholt. Noch am 15. Dezember erstattete Mia V. Anzeige gegen den Mann wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung.

Die Polizei führte deshalb bei ihm mehrere Gefährderansprachen durch. Selbst am Tattag übergaben Beamte dem Afghanen persönlich eine Vorladung. Bis zum 18. Januar ging die Staatsanwaltschaft bei dem Verbrechen von Totschlag aus.

Dem Afghanen drohen maximal zehn bis 15 Jahre

Jetzt lautet die Anklage zwar auf Mordallerdings geht die Staatsanwaltschaft auch weiterhin davon aus, daß der mutmaßliche Täter minderjährig ist. Damit wäre eine lebenslange Haft unmöglich. Nach Jugendstrafrecht kann der Angeklagte zu maximal zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden kann. Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld anerkennen, drohen ihm 15 Jahre. Abdul Mobin D. sitzt in Untersuchungshaft und schweigt. Das Urteil wird für Ende August erwartet. (mec)

Gedenken an die tote Mia vor dem Tatort, einem Drogeriemarkt in Kandel Foto: picture alliance/ dpa
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