KARLSRUHE. Minderjährige Flüchtlingskinder mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen ihre Eltern über den Familiennachzugs weiterhin nicht nach Deutschland holen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluß den Antrag eines 13 Jahre alten Syrers auf Aussetzung der gesetzlichen Bestimmungen abgelehnt.
Deutschland hat seit dem 17. März 2016 den Familiennachzug von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz eingeschränkt. Für zunächst zwei Jahre durften Einwanderer, denen in ihrem Heimatland eine Gefahr für Leib und Leben droht, ihre nahen Angehörigen nicht nach Deutschland nachholen lassen.
Der Bundestag hatte die Aussetzung bis zum 31. Juli dieses Jahres verlängert. Danach sollen laut dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD monatlich 1.000 Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern nach Deutschland nachziehen können.
Streit innerhalb der Koalition
Union und SPD streiten seit vergangener Woche über einen neuen Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zum Familiennachzug. „An vielen Stellen geht der Entwurf deutlich über den schon in den Koalitionsverhandlungen abgesteckten Rahmen hinaus. Und dieser Rahmen war schon schwer erträglich für die Sozialdemokratie“, sagte er SPD-Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt, Aziz Bozkurt,der Welt.
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) sagte, er werde „ganz sicherlich keinem Entwurf zustimmen“, der dazu gedacht sei, „das Kontingent eher zu verringern, als daß wir es ausschöpfen können“. Ins gleiche Horn stieß SPD-Vizechef Ralf Stegner: „Die SPD geht keinen Millimeter über den Koalitionsvertrag hinaus.“ (ls)