KÖLN. Der Rechtsanwalt und Publizist Joachim Steinhöfel hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Er vertrat die ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Armenier, Jaklin Chatschadorian, die in dem sozialen Netzwerk gesperrt worden war, weil sie auf einen islamkritischen Artikel verlinkt hatte.
Das Gericht konnte nicht feststellen, „daß der gepostete Link und der abrufbare Artikel den Begriff der Haßrede erfüllt“ oder gegen Gesetze verstoße. Im Fall einer erneuten Löschung des Links droht Facebook laut dem Beschluß ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Autorin thematisiert Gewalttätigkeit moslemischer Männer
Facebook hatte den Schritt damit begründet, das ehemalige CDU-Mitglied Chatschadorian habe durch den Artikel „Haßrede“ verbreitet. Der Artikel „Von moslemisch sozialisierten Männern geht überdurchschnittlich viel Gewalt aus“, der in der Jüdischen Rundschau erschien, thematisiert Gewalttaten moslemischer Männer.
Chatschadorian äußerte sich zufrieden über das Urteil. „Das Gericht erkennt den Unterschied zwischen sachlicher Kritik, Haßrede und Volksverhetzung. Kritik klar und deutlich auszusprechen, ohne sich in einer falschen Toleranz üben zu müssen, ist in Deutschland immer noch möglich.“ Der Rechtsstaat habe gewonnen. (ag)