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Schleswig-Holstein: Polizei mußte Verstöße gegen Aufenthaltsrecht ignorieren

Schleswig-Holstein: Polizei mußte Verstöße gegen Aufenthaltsrecht ignorieren

Schleswig-Holstein: Polizei mußte Verstöße gegen Aufenthaltsrecht ignorieren

Bundespolizei greift Illegale auf (2014)
Bundespolizei greift Illegale auf (2014)
Bundespolizei kontrolliert in einem Zug Asylsuchende (Archivbild 2014) Foto: picture alliance / dpa | Nicolas Armer
Schleswig-Holstein
 

Polizei mußte Verstöße gegen Aufenthaltsrecht ignorieren

Eine interne Dienstanweisung für die Polizei im Umgang mit Flüchtlingen sorgt in Schleswig-Holstein für Empörung. Darin hatte die Polizeiführung alle Beamten angewiesen, Aufenthaltsverstöße von Asylsuchenden aus Syrien und dem Irak zu ignorieren. Da Kanzlerin Angela Merkel diese quasi eingeladen habe, machten sich die Flüchtlinge als illegale Einwanderer auch nicht strafbar.
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KIEL. Eine interne Dienstanweisung für die Polizei im Umgang mit Flüchtlingen sorgt in Schleswig-Holstein für Empörung. Darin hatte die Polizeiführung alle Beamten angewiesen, Aufenthaltsverstöße von Asylsuchenden aus Syrien und dem Irak zu ignorieren. „Das ist Strafvereitelung im Amt, wie sie schlimmer nicht sein kann“, kritisierte der Chef der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, nach einem Bericht des NDR.

Die Landespolizeiführung hatte am 23. Dezember in einer schriftlichen Weisung zu möglichen Verstößen von Asylbewerbern gegen Aufenthaltsbestimmungen angemerkt: „Diese durch Kanzlerin-Erklärung und faktisches Verhalten deutscher Behörden beim Grenzübertritt nach Deutschland ‘eingeladenen’ Flüchtlinge machen sich nicht strafbar, weil Grenzübertritt und Aufenthalt gerechtfertigt sind. Der Anfangsverdacht strafrechtlichen Verhaltens ist während des gesamten Aufenthaltes in Schleswig-Holstein deshalb bis auf weiteres nicht gegeben.“

CDU: Merkels Entscheidung war keine Einladung

CDU-Landeschef Ingbert Liebing reagierte entsetzt auf das Bekanntwerden der Weisung: „Um eine humanitäre Katastrophe vor unseren Grenzen zu vermeiden, hat die Kanzlerin entschieden, Flüchtlinge ins Land hinein zu lassen. Aber das ist eben keine Einladung“, betonte er.

Die Polizeiführung und die Landesregierung verteidigten die Anweisung dagegen. Diese habe Rechtssicherheit für die Beamten schaffen sollen. (krk)

Bundespolizei kontrolliert in einem Zug Asylsuchende (Archivbild 2014) Foto: picture alliance / dpa | Nicolas Armer
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