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Nach Rechtsstreit: Namen der Montblanc-Besteller müssen genannt werden

Nach Rechtsstreit: Namen der Montblanc-Besteller müssen genannt werden

Nach Rechtsstreit: Namen der Montblanc-Besteller müssen genannt werden

Norbert Lammert
Norbert Lammert
Norbert Lammert: Oberverwaltungsgericht Berlin entscheidet sich für „Bild“-Zeitung Foto: dpa
Nach Rechtsstreit
 

Namen der Montblanc-Besteller müssen genannt werden

Die Namen der Abgeordneten des Bundestages, die sich im Jahr 2009 Schreibgeräte der Firma Montblanc bestellten, müssen veröffentlicht werden. Das hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN. Die Namen der Abgeordneten des Bundestages, die sich im Jahr 2009 Schreibgeräte der Firma Montblanc bestellten, müssen veröffentlicht werden. Das hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden. Demnach muß die Bundestagsverwaltung der Bild-Zeitung die Namen derjenigen Abgeordneten nennen, die sich über ihre Bürokostenpauschale (1.000 Euro/Monat) Schreibgeräte der Luxusmarke Montblanc bestellt hatten.

Die Zeitung hatte im November 2009 berichtet, daß 115 Abgeordnete sich in zehn Monaten 396 Stifte, Kulis und Füller der Marke bestellten. Kosten für den Steuerzahler: 68.800 Euro. Aber Bundestagspräsident Norbert Lammert weigerte sich damals, die Namen der Abgeordneten zu nennen. Bild klagte auf Auskunft. Jetzt gab das Oberverwaltungsgericht als letzte Instanz der Zeitung Recht. (mec)

Norbert Lammert: Oberverwaltungsgericht Berlin entscheidet sich für „Bild“-Zeitung Foto: dpa
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