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Zwei Täter noch auf der Flucht: Hamburg: Polizei sucht Gruppenvergewaltiger

Zwei Täter noch auf der Flucht: Hamburg: Polizei sucht Gruppenvergewaltiger

Zwei Täter noch auf der Flucht: Hamburg: Polizei sucht Gruppenvergewaltiger

Gewalt gegen Frauen (Symbolbild)
Gewalt gegen Frauen (Symbolbild)
Gewalt gegen Frauen (Symbolbild): Zahlen ins richtige Verhältnis setzen Foto: picture alliance/Photoshot
Zwei Täter noch auf der Flucht
 

Hamburg: Polizei sucht Gruppenvergewaltiger

Sie lockten eine 14jährige in eine Wohnung, machten sie betrunken, vergewaltigten die bewußtlose Jugendliche und filmten die Tat. Danach ließen die aus Serbien stammenden Täter das besinnungslose und halbnackte Mädchen bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt in einen Hinterhof zurück. Die Polizei hatte den Fall nicht publik gemacht.
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HAMBURG. Nach der brutalen Vergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens in Hamburg fahndet die Polizei weiter nach zwei Tätern. Insgesamt hatten fünf aus Serbien stammenden Männer die Jugendliche betrunken gemacht und, als sie bewußtlos wurde, zusammen vergewaltigt. Danach warfen sie das besinnungslose und halbnackte Mädchen bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt in einen Hinterhof.

Gegen die Ausländer wird nun wegen sexuellen Mißbrauchs sowie wegen „versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ ermittelt, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach dem Hamburger Abendblatt. Drei der 14 bis 16 Jahre alten Täter sitzen bereits in Haft.

Täter in Serbien untergetaucht?

Ihnen konnte die Beteiligung nachgewiesen werden, weil eine Freundin der Serben, die das Mädchen in die Wohnung gelockt hatte, die Vergewaltigung mit dem Handy aufnahm. Die Tat ereignete sich bereits am 11. Februar, wurde von der Polizei jedoch nicht publik gemacht. Wo sich die beiden flüchtigen Täter aufhalten, ist unklar. Gemeldet sind die Männer in Hamburg, allerdings ist auch möglich, daß sie mittlerweile bereits in Serbien untergetaucht sind.

Eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft sagte der JUNGEN FREIHEIT, derzeit werde noch nicht mit Bildern nach den Flüchtigen fahndet, da noch nicht alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft seien. Dies sei gesetzlich so geregelt. Zudem stelle dies einem erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlichen Täter dar. (ho)

Gewalt gegen Frauen (Symbolbild): Zahlen ins richtige Verhältnis setzen Foto: picture alliance/Photoshot
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