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Nach Urteil: Erziehungsgewerkschaft gegen Verschleierungsverbot

Nach Urteil: Erziehungsgewerkschaft gegen Verschleierungsverbot

Nach Urteil: Erziehungsgewerkschaft gegen Verschleierungsverbot

Nikab-Trägerin in Bonn
Nikab-Trägerin in Bonn
Nikab-Trägerin in Bonn: Bald schon auf Schulhöfen? Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Nach Urteil
 

Erziehungsgewerkschaft gegen Verschleierungsverbot

Vollverschleierte Schülerinnen sollen nach dem Willen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Für viele dieser Mädchen aus strengislamischen Haushalten sei die Schule oft die einzige Möglichkeit, mit Gleichaltrigen in Kontakt zu kommen.
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OSNABRÜCK. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat davor gewarnt, vollverschleierten Schülerinnen den Zugang zum Unterricht zu erschweren. „Ein Verbot der Vollverschleierung ist der vollkommen falsche Weg. Wir dürfen Frauen nicht nur deswegen von Bildung ausschließen, weil sie Burka oder Nikab tragen“, sagte GEW-Vorstandsmitglied Ilka Hoffmann der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Für viele vollverschleierte Mädchen aus strengislamischen Haushalten sei die Schule oft die einzige Möglichkeit, mit Gleichaltrigen in Kontakt zu kommen. „Im Unterricht kann sich das Selbstbewußtsein herausbilden, das nötig ist, um entgegen der Familientradition den Schleier abzunehmen“, betonte Hoffmann.

Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück, das den Ausschluß einer Schülerin mit Nikab vom Unterricht eines Abendgymnasiums für rechtmäßig erklärte. Die niedersächsische Migrationsbeauftragte Doris Schröder-Köpf (SPD) zeigte zwar Verständnis für das Urteil, wendete jedoch ein: „Dennoch kann die Gesellschaft kein Interesse daran haben, eine bildungshungrige junge Frau generell vom Erlangen der Hochschulreife fernzuhalten“. (ho)

Nikab-Trägerin in Bonn: Bald schon auf Schulhöfen? Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
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