BERLIN. Hunderttausende Wähler in der Europäischen Union können bei der EU-Wahl am kommenden Wochenende zweimal abstimmen. Jeder EU-Bürger mit zwei Staatsbürgerschaften von EU-Mitgliedsstaaten oder mit zwei Wohnsitzen hat die Möglichkeit, in beiden Ländern zu wählen. Laut Gesetz ist dies jedoch verboten.
„Solche denkbaren Verstöße sind nicht kontrollierbar“, sagte der Bundeswahlleiter nach Angaben der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Hintergrund ist, daß es keine EU-weiten gemeinsamen Wahllisten gibt. Dies ist nach Angaben des Wahlleiters „nicht machbar, weder organisatorisch noch technisch“.
Wie viele Wähler die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe haben, ist unklar. Allein 171.500 EU-Bürger sind in deutschen Wählerverzeichnissen gelistet. (ho)