KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsidenten Joachim Gauck gebeten, das Gesetz zur Einführung des permanenten Euro-Rettungsschirm ESM vorerst nicht zu unterzeichnen. Eine Sprecherin des Gerichtes sagte, bei den zu erwartenden Verfassungsklagen benötige der zweite Senat des Gerichtes mehr Zeit zur Durchsicht des Textes.
„Wir gehen davon aus, daß der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat“, wird die Sprecherin von der Nachrichtenagentur Reuters wiedergegeben. Erst vor wenigen Tagen kritisierte das Gericht die Informationspolitik der Bundesregierung. Das Parlament sei unzureichend informiert worden. Damit ist unklar, ob das Gesetz wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten kann.
Zuvor hatte noch der Fraktionschef der Unionsparteien im Bundestag, Volker Kauder (CDU), sich in einem öffentlichen Appell an den Bundespräsidenten gewandt und um eine schnelle Unterzeichnung gebeten. „Der Bundespräsident bekräftigt mit seiner Unterschrift, daß ein Gesetzgebungsverfahren formal richtig durchgeführt worden ist“, mahnte der CDU-Politiker. Eine inhaltliche Bewertung nehme er nicht vor. (FA)