DRESDEN. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Sächsischen Landtag, André Hahn, muß sich seit Mittwoch wegen des Vorwurfs der Störung einer Versammlung vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Politiker vor, maßgeblich an der Blockade einer Demonstration von Sympathisanten der rechtsextremen Szene im Februar 2010 in Dresden beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund dieser Ermittlungen hatte der Landtag bereits im Oktober 2011 die Aufhebung der Immunität Hahns beschlossen.
Anfang des Jahres hatte der Politiker zunächst einen Strafbefehl über 3.000 Euro erhalten, den zu zahlen er jedoch ablehnte. Daraufhin wurde der Prozeß vor dem Amtsgericht angesetzt. Hahn macht für sich ein „Recht auf Widerstand“ gegen den „Neonazi-Aufmarsch“ geltend. Die Verhandlung soll am 23. Oktober fortgesetzt werden. (vo)