Übertragungswagen von Fernsehsendern aus der ganzen Welt, Journalisten von Zeitungen und Presseagenturen aus aller Herren Ländern: Am Mittwoch stand das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seinem Urteil zu den „Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Ratifikation von ESM-Vertrag und Fiskalpakt“ im Rampenlicht der Weltpresse. Schon im Vorfeld war die Entscheidung als „historisch“ gewertet worden. Manche Beobachter meinten sogar, es handele sich um das wichtigste Urteil, daß das Gericht je zu fällen hatte.
Um 10.13 Uhr verkündete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle dann die mit Spannung erwartete Entscheidung. Es war im Grunde das „Ja, aber“, das alle erwartet hatten. Geklagt gegen den ESM hatten neben den Euro-Kritikern Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Bruno Bandulet, Karl Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty, auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sowie der Verein „Mehr Demokratie“ mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie weitere Personen. Der Klage von „Mehr Demokratie“ hatten sich rund 37.000 Bürger angeschlossen.
Nachdem der Bundestag den ESM-Vertrag am 29. Juni mit breiter Mehrheit abgenickt hatte, hatten die Kläger „Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Ratifikation des ESM-Vertrags“ in Karlsruhe eingereicht. Damit wollten sie verhindern, daß Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag unterzeichnet. Diese Anträge hat das Gericht nun abgelehnt.
Stammkapital soll begrenzt werden
Das „Aber“ dabei: Die Ratifizierung ist nur zulässig, wenn der deutsche Anteil des ESM bei 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt, stellte das Gericht klar. Zudem dürfe keine Vorschrift des Vertrages so ausgelegt werden, daß für Deutschland „ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den Gremien, höhere Zahlungsverpflichtungen begründet werden.“
Deutschland dürfe bei einer Kaptitalerhöhung des ESM also nicht einfach überstimmt werden. Dies wäre nach dem Vertragsentwurf nämlich möglich gewesen. Ein Problem hatte das Gericht auch mit der im Vertrag niedergeschrieben „beruflichen Schweigepflicht“, nach der ESM-Mitarbeiter Informationen für sich behalten könnten. Die Ratifikation sei nur dann zulässig, wenn Bundestag und Bundesrat ausreichend informiert würden, legte Voßkuhle in der Urteilsbegründung dar. Damit das nicht leere Worte bleiben, mahnte das Gericht: „Die Bundesrepublik Deutschland muß zum Ausdruck bringen, daß sie an den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein will, falls sich die von ihr geltend zu machenden Vorbehalte als unwirksam erweisen sollten.“
Hankel sieht keine Zukunft für den Euro
Ist die Eurorettung mit weiteren Schulden und Rettungsschirmen also sinnvoll und richtig? Genau diese Frage will das Gericht gar nicht bewerten, machte Gerichtspräsident Voßkuhle deutlich: „Über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit“ des Rettungspakets habe das Gericht „ungeachtet vieler kritischer Stimmen, gerade auch in der Fachöffentlichkeit“ nicht zu entscheiden. „Das ist und bleibt Aufgabe der Politik“, sagte der Gerichtspräsident: „Die Aufgabe des Gerichts besteht allein darin, die Verfassung zu schützen.“ Wie „historisch und wichtig“ war das Urteil über den ESM-Vertrag nun wirklich, nachdem die EZB den Staatsanleihenkauf salonfähig gemacht hat?
Der Eurokritiker und Kläger Professor Wilhelm Hankel war vor dem Urteil nicht so gespannt wie die Journalisten. Im Grunde sei egal, wie geurteilt werde. „Es ist ein absurdes Theater“, so Hankel. Wenn die Notenpresse angeworfen werde, sei ein Staat ohnehin pleite: „Ich sehe keine Möglichkeit, den Euro auf Dauer gegen die Märkte zu behaupten.“