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Landgericht Köln: Volker Beck darf nicht als „Nazi“ bezeichnet werden

Landgericht Köln: Volker Beck darf nicht als „Nazi“ bezeichnet werden

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Landgericht Köln
 

Volker Beck darf nicht als „Nazi“ bezeichnet werden

Das Landgericht Köln hat einen Politiker der Bürgerbewegung Pro Köln zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt, weil er den Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck als „Nazi“ bezeichnet hatte. Die Richterin argumentierte, es sei völlig absurd und nicht nachvollziehbar, wenn ausgerechnet ein Grünen-Politiker als „Nazi“ bezeichnet werde.
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Volker Beck: Der Grünen-Politiker will kein Nazi sein Foto: Wikimedia/Eilmeldung Lizenz: https://bit.ly/4Ynp37

KÖLN. Das Landgericht Köln hat einen Politiker der Bürgerbewegung Pro Köln zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt, weil er den Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck als „Nazi“ bezeichnet hatte. Damit bestätigte das Landgericht ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichtes.

Die Richterin argumentierte, es sei völlig absurd und nicht nachvollziehbar, wenn ausgerechnet ein Grünen-Politiker als „Nazi“ bezeichnet werde. Die Aussagen seien eine unerlaubte Schmähkritik und kämen einer „Mißachtung eines demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten“ gleich.

Volker Beck hatte sich im November 2011 an einem linksextremen Aufmarsch in Köln beteiligt, mit dem eine genehmigte Demonstration von Pro Köln blockiert werden sollte. Gegenüber dem Portal „Mut gegen Rechte Gewalt“ beschimpfte der Grünen-Politiker die Mitglieder der Pro-Bewegung als „rechtsextreme Idioten“. Darin sahen die Gerichte allerdings keine Beleidigung. (ho)

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