Anzeige
Anzeige

Bundeswehr: Entlassung von islamistischem Soldaten war rechtmäßig

Bundeswehr: Entlassung von islamistischem Soldaten war rechtmäßig

Bundeswehr: Entlassung von islamistischem Soldaten war rechtmäßig

Bildschirmfoto_2011-10-04_um_17.34.23
Bildschirmfoto_2011-10-04_um_17.34.23
Bundeswehr
 

Entlassung von islamistischem Soldaten war rechtmäßig

Die Entlassung eines Zeitsoldaten aus der Bundeswehr, der die Scharia als beste Gesellschaftsordnung propagiert hatte, war rechtmäßig. Mit der Berufung auf das islamische Gesetz habe er sich in erheblichem Maße von der demokratischen Grundordnung abgewandt, urteilten die Richter des Verwaltungsgerichts Minden.
Anzeige

Bildschirmfoto_2011-10-04_um_17.34.23
Justitia: Islamist rechtmäßig aus Bundeswehr entlassen Foto: HHS/pixelio.de

MINDEN. Die Entlassung eines Zeitsoldaten aus der Bundeswehr, der die Scharia als beste Gesellschaftsordnung propagiert hatte, war rechtmäßig. Mit der Berufung auf das islamische Gesetz habe er sich in erheblichem Maße von der demokratischen Grundordnung abgewandt, urteilten die Richter des Verwaltungsgerichts Minden am Dienstag nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa

Da das Soldatengesetz eine Entlassung innerhalb der ersten vier Jahren vorsieht, wenn ein Soldat die an ihn gestellten Anforderungen, nicht mehr erfüllt, sei die Kündigung nicht zu beanstanden. Der 28jährige Konvertit Sascha B. hatte sich vergeblich auf die Religionsfreiheit berufen.

Der dem Salafismus nahestehende Deutsche war vor sechs Jahren zum Islam konvertiert und hatte in Gesprächen mit dem Militärischen Abschirmdienst gesagt, Gewalt sei für Muslime gerechtfertigt, wenn diese unterdrückt würden. Außerdem sehe er als seine religiöse Pflicht an, andere für den Islam zu missionieren.

Sascha B. verweigerte sich Befehlen

Zudem hatte Sascha B. sich während seiner Dienstzeit geweigert, einen Soldaten an der Waffe auszubilden, da dieser eventuell in Afghanistan auf seine Glaubensbrüder hätte schießen müssen. Der Konvertit gab auch zu, mehr als 1.500 Flugblätter des radikalen Islamisten Pierre Vogel bestellt zu haben.

Das Urteil ist nichts rechtskräftig. Der ehemalige Soldat kann Berufung zum Oberverwaltungsgericht einreichen. Etwaige Verfahrensfehler der Bundeswehr, argumentierte das gericht, seien jedoch unerheblich, da diese keinen Spielraum bei der Kündigung gehabt hätten. „Jemand mit solcher Einstellung hat in der Bundeswehr keinen Platz“, sagte der Richter. (ho)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen