SCHWERIN. Die Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD), hat von Trägern von Kindertagesstätten verlangt, sich zum Grundgesetz zu bekennen. Aufgrund eines Erlasses müssen ab dem 1. August alle neuen Träger nachweisen, daß sie und ihre Mitarbeiter auf dem Boden der Verfassung stehen.
Dem Erlaß ist eine „Erklärung über das Bekenntnis und das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ beigefügt. Kita-Träger und Erzieher müssen sich danach sowohl zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 als auch zu den Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie bekennen. Als Aufsichtsbehörden sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte vorgesehen.
Schutz der Kitas vor Rechtsextremismus
Als Begründung gab Schwesig an, sie wolle die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern vor „rechtsextremen Einflüssen“ schützen. Es habe bereits solche Versuche rechtsextremer Einflußnahme gegeben. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT nannte Pressesprecher Rüdiger Ewald zwei Einzelfälle eines NPD-Mitglieds beziehungsweise einer Familienangehörigen. Der Erlaß sei dennoch keine „Lex NPD“, sondern richte sich gegen jegliche Unterwanderungsversuche von Antidemokraten.
Die SPD-Fraktion im Schweriner Landtag wertete den Erlaß als Fortsetzung dessen, was in Sportvereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr und anderen Ehrenämtern bereits Praxis sei. „Die demokratischen Kräfte und ihre Institutionen zeigen sich wieder einmal entschlossen und handlungsfähig, ganz im Sinne einer wehrhaften Demokratie“, sagte Fraktionschef Norbert Nieszery.
Lob für den Erlaß kam unterdessen vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Dessen Vizepräsident Dieter Graumann forderte im Handelsblatt, das Schweriner Modell „eines Gesinnungstests für Erzieher” auf ganz Deutschland auszuweiten. (cs)