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Verfassungsrichter: Deutsch im Grundgesetz verankern

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Verfassungsrichter: Deutsch im Grundgesetz verankern

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Cato, Palmer, Exklusiv

Udo_Di_Fabio
Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio Foto: Bundesverfassungsgericht

DÜSSELDORF. Der CDU-Bundesparteitagsbeschluß, Deutsch als Amtssprache im Grundgesetz zu verankern, wird vom Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio unterstützt. „Ein solcher Satz wäre kein Fehler“, sagte Fabio gegenüber der Rheinischen Post.

In der Entstehungszeit des Grundgesetzes sei die deutsche Sprache „noch völlig unbestritten“ gewesen. Aber nicht nur wegen der zunehmenden Einwanderung, „sondern auch wegen der Tendenz zur Selbstaufgabe der deutschen Sprache durch die Eliten des Landes“, wäre eine solche Festschreibung heute sinnvoll.

Kritik vom Vorsitzenden der türkischen Gemeinde

Der Parteitagsbeschluß, der gegen den erklärten Willen der CDU-Führung verabschiedet wurde, löste insbesondere bei Interessenverbänden von Einwanderergruppen heftige Kritik aus.

So sagte der Vorsitzende der türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenat Kolat: „Dies alles läßt nichts Gutes erahnen. Erneut bedienen einige Politiker in der CDU vorhandene Ängste und Klischees.“

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