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Ex-Verfassungsrichter würde Holocaust-Leugnung nicht bestrafen

Ex-Verfassungsrichter würde Holocaust-Leugnung nicht bestrafen

Ex-Verfassungsrichter würde Holocaust-Leugnung nicht bestrafen

 

Ex-Verfassungsrichter würde Holocaust-Leugnung nicht bestrafen

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hoffmann-riem
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem Foto: Bundesverfassungsgericht

BERLIN. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem  hat sich dagegen ausgesprochen, die Bestreitung des Holocausts zu bestrafen. „Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen“, sagte er auf einer Veranstaltung des Wissenschaftszentrums Berlin.

Zudem äußerte sich der Professor für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft der Universität Hamburg skeptisch über das restriktive Verbot der Verwendung von Kennzeichen und Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen: „Ich selber würde auch damit zurückhaltend sein, weil ich nicht glaube, daß das Problem auf diese Weise bewältigt werden kann“, zitiert ihn die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Auch wies Hoffman-Riem, der zwei Jahre lang Hamburger Justizsenator war, darauf hin, daß die Demonstrationen von Rechtsextremen „meist nicht unfriedlich“ seien. Gewalt würde dagegen häufig von Gegendemonstranten ausgehen. Man könne aber eine Demonstration nicht wegen einer gewalttätigen Gegendemonstration verbieten, wie es derzeit von einigen Behörden und Verwaltungsgerichten begründet werde.

Gewalt gehe häufig von Gegendemonstrationen aus

In diesem Zusammenhang kritisierte der Rechtswissenschaftler, der als Experte für Versammlungsrecht am Verfassungsgericht tätig war, ausdrücklich die „Oberbürgermeister“, die sich an solchen Gegenveranstaltungen beteiligt hätten, „auch wenn das in die Nähe von Rechtsbruch geführt hat“. Die diesbezügliche Phantasie der Behörden sei „bemerkenswert“. Dagegen sei es „politisch klug, Ventile zu belassen, anstatt Märtyrer zu schaffen“.

Mit scharfer Kritik hat inzwischen der Zentralrat der Juden reagiert. „Ich möchte nicht wissen, wie schlimm es in Deutschland aussähe, wenn die Leugnung des Holocausts nicht strafbar wäre“, behauptete der Generalsekretär Stephan J. Kramer im Tagesspiegel und sprach von der Unverantwortlichkeit einer „Koryphäe der Rechtswissenschaft“. Dies sei „ein gefährliches Signal“ in einer Zeit eines „spürbar wachsenden Rechtsextremismus“ gewesen.

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