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Bundesgerichtshof: „militante gruppe“ nur kriminell

Bundesgerichtshof: „militante gruppe“ nur kriminell

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Bundesgerichtshof: „militante gruppe“ nur kriminell

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Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Die linksextremistische „militante gruppe“ (mg), die für zahlreiche Brandanschläge im Raum Berlin-Brandenburg verantwortlich gemacht wird, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes keine terroristische Vereinigung. Möglich gemacht hat die Entscheidung eine Gesetzesänderung der rot-grünen Bundesregierung.

Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Gerichtes hervor, mit der die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der mg außer Vollzug gesetzt wurden. Die Männer waren Ende Juli bei dem Versuch verhaftet worden, in Brandenburg/Havel drei Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu stecken. Die auf Antrag der Bundesanwaltschaft erlassenen Haftbefehle stützten sich unter anderem auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist die mg aber lediglich als kriminelle Vereinigung einzustufen. „Obwohl die Tätigkeit der ‘militanten gruppe’ darauf ausgerichtet ist, Brandanschläge namentlich gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Institutionen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, kann die Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden“, heißt es in einer Erklärung des Gerichtes.

Applaus von den Grünen

Zur Begründung wird die 2003 erfolgte Neufassung des Paragraphen 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) angeführt, nach der die Beteiligung an einer entsprechenden Organisation nur noch dann strafbar ist, wenn mit den Taten staatsgefährdende Ziele erreichbar seien.

Die Neufassung führe im Falle der mg dazu, daß sie lediglich als kriminelle Vereinigung angesehen werden könne, da die von ihr bereits begangenen und beabsichtigten Taten nicht geeignet seien, „die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen“.

Der Gesetzgeber habe mit der Änderung des Paragraphen 129 a die Strafbarkeit „nach ausführlicher Erörterung im Gesetzgebungsverfahren bewußt deutlich eingeschränkt“, teilte das Gericht mit.

Eine Auffassung, die von den Grünen, die an der Gesetzesänderung beteiligt waren, bestätigt wird. „Das Gericht hat in richtiger Weise die Intention des rot-grünen Gesetzgebers aus dem Jahr 2003 gewürdigt, nicht jedes nächtliche Zündeln mit Terrorismus gleichzusetzen“, heißt es in einer Erklärung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Wer aus politischen Gründen Fahrzeuge anzündet, schädige nicht zwingend erheblich den Staat.

Die „militante gruppe“ ist 2001 erstmals in Erscheinung getreten und hat seitdem in und um Berlin rund 20 Anschläge verübt.

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