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Trotz Verurteilung: Die große Frage ist: Kommt Malema ins Gefängnis?

Trotz Verurteilung: Die große Frage ist: Kommt Malema ins Gefängnis?

Trotz Verurteilung: Die große Frage ist: Kommt Malema ins Gefängnis?

South African opposition politician Julius Malema, leader of Economic Freedom Fighters (EFF) looks on after he was granted leave to appeal a five-year prison sentence by a magistrate's court,in KuGompo City, South Africa, April 16, 2026. REUTERS/Esa Alexander
South African opposition politician Julius Malema, leader of Economic Freedom Fighters (EFF) looks on after he was granted leave to appeal a five-year prison sentence by a magistrate's court,in KuGompo City, South Africa, April 16, 2026. REUTERS/Esa Alexander
Der Chef der linksradikalen Economic Freedom Fighters (EFF) Julius Malema: Durch ein Berufungsverfahren ist er wieder auf freiem Fuß. Foto: picture alliance / REUTERS | Esa Alexander
Trotz Verurteilung
 

Die große Frage ist: Kommt Malema ins Gefängnis?

Julius Malema singt das „Tötet die Buren“-Lied und wird dadurch international bekannt. Das Amtsgericht East London verurteilt ihn wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Haftstrafe. Das Urteil steht aber noch nicht fest.
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Es schlug ein wie eine Bombe. Gern sang er vor seinen Anhängern das Lied „Tötet die Buren/Kill the boer“. Nun wurde der Chef der linksradikalen Economic Freedom Fighters (EFF) Julius Malema am vergangenen Donnerstag von Richterin Twanet Olivier am Amtsgericht East London in KuGompo City (vormals East London) wegen fünf separater Verstöße gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Anlass war eine Kundgebung der EFF im Jahr 2018 im Sisa-Dukashe-Stadion in Mdantsane, wo Malema auf einem Video zu sehen war, wie er vor einer Menge von etwa 20.000 Anhängern mit einem halbautomatischen Gewehr in die Luft schoss.

Das Urteil lautete: Unrechtmäßiger Besitz einer Schusswaffe (fünf Jahre Haft). Unrechtmäßiger Besitz von Munition (zwei Jahre Haft). Abfeuern einer Schusswaffe in einem bebauten/öffentlichen Bereich (20.000 Rand Strafe/sechs Monate Freiheitsstrafe. Unterlassung angemessener Vorsichtsmaßnahmen (20.000 Rand/sechs Monate Freiheitsstrafe) sowie rücksichtslose Gefährdung von Personen/Eigentum (20.000 Rand/sechs Monate Freiheitsstrafe). Die Richterin gewährte überraschend die Zulassung der Berufung gegen das Strafmaß, lehnte aber die Zulassung der Berufung gegen die Verurteilung ab.

Staatsanwalt Joel Cesar hatte eine härtere Strafe gefordert. Er beantragte beim Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren oder alternativ zehn Jahre mit drei Jahren auf Bewährung sowie Geldstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Bis zur Entscheidung auf freiem Fuß

Malema wurde gegen Kaution freigelassen, bis über die Berufung gegen das Strafmaß entschieden ist, die der stellvertretende EFF-Vorsitzende Godrich Gardee beim Makhanda High Court in Grahamstown, über hundert Kilometer von KuGompo City entfernt, eingereicht hatte. Doch Malema zeigte sich kämpferisch und betonte, dass die Anklage politisch motiviert sei. Der Linksradikale behauptete, es handele sich um einen politisch motivierten Versuch, ihn und seine Partei zum Schweigen zu bringen. Zudem warf der 45jährige Richterin Olivier Voreingenommenheit und Einflussnahme von außen und bezeichnete sie als eine Rassistin.

Doch die große Frage ist, wird er in Kürze ins Gefängnis kommen. „Nein, er wird in nächster Zeit nicht ins Gefängnis kommen. Seine Berufungsverfahren werden Jahre dauern, und er wird auf freiem Fuß und aktives Parlamentsmitglied bleiben, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind“, erklärt Phil Craig, Gründer der südafrikanischen Referendum Party, die Ende März dieses Jahres mit der Freedom Front Plus (FF Plus) fusionierte, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT und fuhr fort: „In Südafrika nennen wir dies die ‘Stalingrad-Strategie’, und der ehemalige Präsident Jacob Zuma hat sie weit über ein Jahrzehnt lang angewendet, um sich der Justiz zu entziehen.“

Das Urteil kann milder ausfallen

Entsprechend bezeichnete der Rechtsexperte Malesela Komape im Gespräch mit dem Nachrichtenportal „IOL News“ das Urteil als „weit hergeholt“, und es sei wahrscheinlich, dass es im Berufungsverfahren aufgehoben oder gemildert werde. „Die Verteidigung hat aufgezeigt, dass frühere Rechtsprechungen in Fällen wie diesem eine nicht freiheitsentziehende Strafe stützen“, sagte er.

Dagegen erklärte der renommierte Anwalt Paul Jorgensen gegenüber „IOL News“, dass Malemas Haftstrafe im Berufungsverfahren möglicherweise durch eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe ersetzt werden könne. Seiner Ansicht nach könne das Urteil letztendlich von einem höheren Gericht aufgehoben werden. Er warnte jedoch davor, dass der Staat ebenfalls eine Anschlussberufung einlegen könne, um eine härtere Strafe zu erreichen.

Aus der JF-Ausgabe 18/26.

Der Chef der linksradikalen Economic Freedom Fighters (EFF) Julius Malema: Durch ein Berufungsverfahren ist er wieder auf freiem Fuß. Foto: picture alliance / REUTERS | Esa Alexander
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