WIEN. Der 60jährige gebürtige Deutsche Walter P. hat die österreichischen Behörden mit einem Geschlechterwechsel vorgeführt (die JF berichtete). Nach einer neuerlichen Prüfung hat der Wiener Magistrat die Eintragung als Frau nun aber wieder aufgehoben. Damit endet vorerst eine Posse, die für Empörung sorgte.
P. hatte sich Anfang 2025 auf Basis eines rasch erstellten psychiatrischen Befundes als Frau eintragen lassen. Im Zentralen Personenstandsregister wurde aus „männlich“ am 26. Februar 2025 „weiblich“.
Fortan trat P. öffentlich als „Waltraud“ auf und präsentierte stolz neue Ausweisdokumente. Die Änderung brachte handfeste Vorteile: vier Jahre früherer Rentenantritt und die Aussicht, eine Haftstrafe in einem Frauengefängnis zu verbüßen. Der Fall löste auch innerhalb der Politik Unmut aus. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) beauftragte den Magistrat Wien schließlich mit einer neuerlichen Prüfung. Knapp ein Jahr später ist das Ergebnis eindeutig: Die Voraussetzungen für eine dauerhafte Personenstandsänderung seien nicht erfüllt.
Walter darf noch nicht in Rente
In dem nun vorliegenden Bescheid hält die Behörde fest, daß die Rechtsprechung zwar kein bestimmtes äußeres Erscheinungsbild verlange, sehr wohl aber eine erkennbare Annäherung an das Wunschgeschlecht. Eine bloße Selbstauskunft reiche nicht aus. P. habe eine solche Veränderung des Erscheinungsbildes konsequent abgelehnt.
Walter P. erhob gegen die Entscheidung Einspruch und berief sich auf das Recht der freien Geschlechtsidentität. Der Versuch, die Haft in einem Frauengefängnis zu verbüßen, ist damit vorerst gescheitert. Auch die frühere Rente ist Geschichte. (rr)





