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Schlachten nach jüdischem und moslemischen Ritus: Europäischer Gerichtshof erlaubt EU-Staaten Schächt-Verbot

Schlachten nach jüdischem und moslemischen Ritus: Europäischer Gerichtshof erlaubt EU-Staaten Schächt-Verbot

Schlachten nach jüdischem und moslemischen Ritus: Europäischer Gerichtshof erlaubt EU-Staaten Schächt-Verbot

Beim Schächten wird den Tieren ohne Betäubung durch einen Halsschnitt getötet (Archivbild) Foto: picture-alliance / dpa | epa Fehim Demir
Beim Schächten wird den Tieren ohne Betäubung durch einen Halsschnitt getötet (Archivbild) Foto: picture-alliance / dpa | epa Fehim Demir
Beim Schächten wird den Tieren ohne Betäubung durch einen Halsschnitt getötet (Archivbild) Foto: picture-alliance / dpa | epa Fehim Demir
Schlachten nach jüdischem und moslemischen Ritus
 

Europäischer Gerichtshof erlaubt EU-Staaten Schächt-Verbot

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß die EU-Staaten das Schächten von Tieren verbieten dürfen. Das Urteil löste Kritik aus. So sprach der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, von einem Angriff auf die Religionsfreiheit.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, daß die EU-Staaten das Schächten von Tieren verbieten dürfen. Die Vorschrift verstößt nach Ansicht der Richter nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, begründeten sie ihre Entscheidung. Neben Ausnahmeregelungen gestand das Gericht den betreffenden Staaten zu, auf eine Betäubung der Tiere zu bestehen.

Hintergrund war ein Rechtsstreit aus der Region Flandern. Dort war 2017 das Schlachten von Tieren ohne Betäubung aus Gründen des Tierschutzes verboten worden. Moslemische und jüdische Verbände hatten dagegen geklagt und religiöse Vorschriften angeführt. Nur bei dieser Art der Schlachtung könne demnach das Fleisch „halal“ oder „kosher“ erzeugt werden. Beim Schächten werden dem Tier durch einen Schnitt Speise- und Luftröhre sowie die Halsschlagader durchtrennt und es blutet aus.

Das nun getroffene Urteil des EuGH löste Kritik bei Vertretern der beiden Religionen aus. So sprach der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, laut Nachrichtenagentur dpa von einem Angriff auf die Religionsfreiheit. Der Präsident der Europäischen Union jüdischer Studenten, Bini Guttmann, äußerte die Befürchtung, ein Schächtungs-Verbot „könnte jüdisches Leben, so wie wir es kennen, langfristig unmöglich machen“.

Schächten ist in Deutschland verboten

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, bezeichnete es als „falschen Weg“, daß ein Urteil darüber entscheide, was als Teil eines religiösen Ritus möglich sei. Zudem verwies er darauf, daß wegen der bestehenden Regelungen häufiger außerhalb von Schlachtbetrieben geschächtet werde.

Zustimmung erhielt der Richterspruch von Tierschutzorganisationen. Der Deutsche Tierschutzbund lobte, das Urteil zeige Wege, das Wohl der Tiere und die Religionsfreiheit in Einklang zu bringen. So gebe es bereits Betäubungsarten, die von Moslems beim Schächten akzeptiert würden.

In Deutschland ist das Schlachten von warmblütigen Tieren ohne vorherige Betäubung verboten. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen. Im August 2019 hatte die CDU Niedersachsen ein generelles Verbot dieser Praxis angeregt. Daraufhin war sie vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden attackiert worden. Dieser sprach von einem „Affront“ und warf den Christdemokraten vor, sie greife ein Thema auf, das bislang nur die AfD bedient habe. (ag)

Beim Schächten wird den Tieren ohne Betäubung durch einen Halsschnitt getötet (Archivbild) Foto: picture-alliance / dpa | epa Fehim Demir
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