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Genitalverstümmelung: Schweiz: Islamischer Zentralrat verteidigt Frauen-Beschneidung

Genitalverstümmelung: Schweiz: Islamischer Zentralrat verteidigt Frauen-Beschneidung

Genitalverstümmelung: Schweiz: Islamischer Zentralrat verteidigt Frauen-Beschneidung

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Pressekonferenz des Islamischen Zentralrats Schweiz: Beschneidung gilt als noble Tat Foto: picture alliance/KEYSTONE
Genitalverstümmelung
 

Schweiz: Islamischer Zentralrat verteidigt Frauen-Beschneidung

Der Islamische Zentralrat Schweiz hat ein „islamisches Rechtsgutachten“ veröffentlicht, in dem eine Form der weiblichen Genitalverstümmelung gerechtfertigt wird. Dabei geht es um die Entfernung der Klitorisvorhaut, im Islam als „Sunna-Praxis“ bekannt. Diese Form sei legitim, heißt es in dem Dokument.
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BERN. Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat ein „islamisches Rechtsgutachten“ veröffentlicht, in dem eine Form der weiblichen Genitalverstümmelung gerechtfertigt wird. Dabei geht es um die Entfernung der Klitorisvorhaut, im Islam als „Sunna-Praxis“ bekannt. Diese Form sei legitim, heißt es in dem Papier des IZRS, über das der Tages-Anzeiger berichtete.

Als Begründung werden verschiedene Zitate aus der „Sunna“ (überlieferte Gewohnheiten des Propheten Mohammed) angeführt, deren Authentizität „aber zum Teil nicht über alle Zweifel erhaben ist“, wie der IZRS in einer Fußnote zugibt.

Die Beschneidung gilt als noble Tat

„So ist es unter Gelehrten bekannt, daß sich der Bereich des Einschnittes nur auf die Vorhaut beschränkt und der Gesandte jeglichen tieferen Einschnitt untersagt hat“, stellen die Verfasser des Gutachtens fest. Es gebe keine Meinungsverschiedenheiten über die „Validität der Praxis“. Die Beschneidung der Frau sei „eine noble Tat“ – allerdings keine Verpflichtung.

Beim Kurznachrichtendienst Twitter sprach der IZRS-Pressesprecher Qaasim Illi eine Empfehlung für die Bescheidungsart aus. Sie sei nicht mit Genitalverstümmelungen gleichzusetzen. Es entstehe dabei kein Schaden.

Weltgesundheitsorganisation verurteilt den Eingriff

Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet mehrere Kategorien der weiblichen Geschlechtsverstümmelung. Darunter fällt auch „die leichteste Form der Genitalbeschneidung, die das Entfernen oder Teilen der Vorhaut, die die Klitoris bei Frauen bedeckt, beschreibt“.

In der Schweiz ist weibliche Genitalverstümmelung seit 2012 verboten. Je nach Schwere wird sie mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft – auch in Fällen, bei denen Mädchen für den Eingriff ins Ausland gebracht werden. (ha)

Pressekonferenz des Islamischen Zentralrats Schweiz: Beschneidung gilt als noble Tat Foto: picture alliance/KEYSTONE
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