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Geschäftsordnung: EU-Parlament erlaubt Zensur von Abgeordnetenreden

Geschäftsordnung: EU-Parlament erlaubt Zensur von Abgeordnetenreden

Geschäftsordnung: EU-Parlament erlaubt Zensur von Abgeordnetenreden

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Europaparlament in Straßburg Foto: picture alliance / NurPhoto
Geschäftsordnung
 

EU-Parlament erlaubt Zensur von Abgeordnetenreden

Das Europäische Parlament will künftig Abgeordnetenreden zensieren, um die Verbreitung von Haßsprache zu unterbinden. Laut den neuen Regeln ist der Parlamentspräsident ermächtigt, den Livestream zu stoppen, falls ein Abgeordneter sich rassistisch oder diffamierend äußert.
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BRÜSSEL. Das Europäische Parlament will künftig Abgeordnetenreden zensieren, um die Verbreitung von Haßsprache zu unterbinden. Laut den neuen Regeln ist der Parlamentspräsident ermächtigt, den Livestream zu stoppen, falls ein Abgeordneter sich rassistisch oder diffamierend äußert.

In Artikel 165 der neugefaßten Geschäftsordnung heißt es wörtlich: „Der Präsident kann im Fall diffamierender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Äußerungen oder Verhaltensweisen durch ein Mitglied beschließen, die Live-Übertragung der Sitzung zu unterbrechen.“ Auch darf der Präsident nachträglich strittige Teile der Rede entfernen lassen. Einspruchsmöglichkeiten dagegen sieht die Geschäftsordnung nicht vor.

Pressevereinigung sieht Glaubwürdigkeit bedroht

Die fragliche Passage, die bereits im Dezember vom Parlament beschlossen worden war, wurde erst jetzt durch die Recherche der katalanischen Zeitung La Vanguardia bekannt. Der Chef der „International Press Association“, Tom Weingaertner, kritisierte die Neuregelung: „Das untergräbt die Verläßlichkeit des Parlamentsarchivs zu einem Zeitpunkt, an dem der Verdacht von fake news und Manipulation die Glaubwürdigkeit von Medien und Politikern bedroht“, sagte er der Nachrichtenagentur AP. (tb)

 

Europaparlament in Straßburg Foto: picture alliance / NurPhoto
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