STOCKHOLM. Das schwedische Parlament hat eine Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Für die nächsten drei Jahre sollen die schwedischen Behörden in der Regel befristete Aufenthaltsgenehmigungen erteilen. Zudem soll das Recht auf Familiennachzug begrenzt werden, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
„Es schmerzt mich zu sagen, daß Schweden es nicht mehr schafft, im gleichen Takt Flüchtlinge aufzunehmen“, sagte der sozialdemokratische Premier Stefan Löfven. Der bislang großzügige Angehörigennachzug soll demnach zeitlich begrenzt und an Bedingungen der finanziellen Selbstversorgung geknüpft sein. Zudem werde der Kreis der nachzugsberechtigten Angehörigen auf die Kernfamilie beschränkt. Personen, die unter Asylschutz fallen, dürfen 13 Monate bleiben. Das neue Gesetz gilt allerdings nicht für Asylsuchende, die unter zugelassenen Quoten des Flüchtlingshilfswerk der Verneinten Nationen fallen.
Der Gesetzesvorschlag wurde sowohl mit Stimmen der rot-grüne Regierung als auch der Konservativen und der rechten Schwedendemokraten verabschiedet. 240 Abgeordnete stimmten für und 45 gegen den Vorschlag der Regierung. Die Asylrechtsverschärfung tritt am 20. Juli in Kraft und gilt für alle Asylsuchenden, die nach dem 24. November 2015 in das skandinavische Land angekommen sind.
Bischöfe kritisieren Maßnahme
Schweden galt bislang als asylfreundliches Land. Mit den Neuerungen wird es nur noch die Mindeststandards erfüllen, wozu es als EU-Mitglied verpflichtet ist. Bischöfe der schwedischen Kirchen und Menschenrechtsorganisationen hatten das Vorhaben heftig kritisiert.
Schweden hatte 2015 im Verhältnis zu seiner Bevölkerung am meisten Asylsuchende in Europa aufgenommen. Rund 163.000 Personen kamen im vergangenen Jahr in das rund zehn Millionen Einwohner große Land. (ls)