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Ermittlungen: Österreicher soll Hakenkreuz-Attacken inszeniert haben

Ermittlungen: Österreicher soll Hakenkreuz-Attacken inszeniert haben

Ermittlungen: Österreicher soll Hakenkreuz-Attacken inszeniert haben

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Gericht: Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen „Opfer“ Symbolfoto: picture alliance/chromorange
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Österreicher soll Hakenkreuz-Attacken inszeniert haben

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einen Mann beschuldigt, eine Hakenkreuz-Attacke gegen sich inszeniert zu haben. Damit nahm der Fall eine spektakuläre Wende, nachdem monatelang in die andere Richtung ermittelt wurde. Der Fall war wochenlang in den Schlagzeilen.
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WIENER NEUSTADT. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einen Mann beschuldigt, eine Hakenkreuz-Attacke gegen sich inszeniert zu haben. Damit nahm der Fall eine spektakuläre Wende, nachdem monatelang in die andere Richtung ermittelt wurde, berichtete der österreichische Kurier. Der Fall war wochenlang in den Schlagzeilen.

Bislang galt Robert T. als Opfer, das im September vergangenen Jahres von drei Maskierten überfallen und mißhandelt worden sei. Er hatte massive Schnittwunden und zudem nach dem Vorbild des Hollywood-Films „Inglourious Basterds“ ein Hakenkreuz in die Stirn geritzt. Der Schwiegersohn seiner Nachbarn galt als Tatverdächtiger und saß drei Monate in Untersuchungshaft ehe er freigesprochen wurde.

Zwei mutmaßliche Angriffe

Im Februar hatte sich dann ein weiterer Vorfall ereignet: Robert T. wurde unterkühlt und gefesselt in der Nähe seines Wohnhauses gefunden. Neben zahlreichen Schnittwunden hatte er ein großes Hakenkreuz in seine Brust geritzt. Wieder machte er seinen Nachbarn für die Attacke verantwortlich.

Die Mordkommission der Polizei übernahm anschließend die Ermittlungen und wertete Videomaterial und Rückerfassungsdaten aus. Robert T. gab an, die Täter hätten sein Auto versteckt. Doch die Ermittler fanden keine fremde DNS oder Fingerabdrücke.

Gesteigertes Verlangen nach Aufmerksamkeit

Daraufhin ließ der Staatsanwalt von einem medizinischen und einem psychiatrischen Sachverständigen klären, ob sich Robert T. die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. Die Mediziner bestätigten dies. Der Beschuldigte habe ein gesteigertes Verlangen nach Aufmerksamkeit, bescheinigte der Psychiater.

Robert T. muß sich nun wegen Vortäuschung und falscher Aussage vor dem Richter verantworten. Gegen seine Frau wird wegen Verleumdung und falscher Aussage ermittelt. Ein Prozeßtermin steht noch aus. (ls)

 

Gericht: Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen „Opfer“ Symbolfoto: picture alliance/chromorange
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