BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat gegen Ungarn wegen dessen Asylgesetzen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Kommission werde nun „zügig und effizient“ vorgehen, „um die vollständige Einhaltung der EU-Vorschriften in diesem Bereich sicherzustellen“, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
Die Regierung in Budapest hatte im September und Oktober die Grenzen zu Serbien und Kroatien mit einem Zaun abgeriegelt und für Asylsuchende weitgehend geschlossen. Bereits im Land angekommene Asylbewerber konnten mit Einwilligung der Bundesregierung und Österreich entgegen den Dublin-Regeln nach Deutschland ausreisen. Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, auf das Verfahren zu reagieren.
Orbán wirft Brüssel Rachegelüste vor
Zudem verweigert Budapest die Aufnahme weiterer Asylsuchender mittels einer Umverteilungsquote. Das Land hat dagegen bereits Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hatte der Kommission in Brüssel bereits in der vergangenen Woche vorgeworfen, sich an seinem Land „rächen“ zu wollen. Der EU behage es nicht, daß Ungarn „es gewagt hat, sich gegen die Einwanderungspolitik Brüssels zu wenden“, sagte der Politiker. Dabei hätte Ungarn zusammen mit Polen, Tschechien und der Slowakei bewiesen, daß „wir die Migrantenflut stoppen können, wenn wir wollen“.
Neben Ungarn wurden auch gegen Griechenland, Kroatien, Italien und Malta Verfahren eingeleitet. (ho)