KARLSRUHE. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg vom Stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts war für Stephan Harbarth die im März 2018 erteilte Honorarprofessur an der Universität Heidelberg.
Doch es ist völlig unklar, wie und warum der Politiker die dortigen Weihen erhielt. Presseanfragen bleiben unbeantwortet. Auch Fachkreise rätseln, wie der CDU-Politiker plötzlich diesen Titel bekam. Fest steht: Kurz nach den akademischen Weihen von Heidelberg wurde er in Deutschlands höchstes Gericht gewählt. Zwei Jahre später war er dessen Präsident.
Nun könnte Licht ins Dunkel kommen und es damit eng werden für den Vertrauten von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der gesamte Prozeß rund um die Ernennung zum Honorarprofessor erscheint dubios. Die Namen der dafür nötigen externen Gutachter bleiben genauso geheim, wie die Gutachten selbst. In diesem Zusammenhang wird fast alles verheimlicht. Die Universität Heidelberg mauert und bezieht sich auf Vertraulichkeit. Diese bestehe „im Interesse des offenen Wortes in den akademischen Berufungs- und Bestellungsverfahren“.
Ging alles mit rechten Dingen zu?
Die Bild-Zeitung wirft heute die Frage auf, ob bei Harbarths Ernennung „alles mit rechten Dingen zuging“. Demnach hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits entschieden, daß die Universität Heidelberg die Namen der Gutachter herausrücken muß. Die Hochschule wehrt sich mit allen Mitteln dagegen und will in Berufung gehen. Laut des Blattes entscheidet sich noch in diesem Jahr, ob der Rechtsstreit weitergeht – oder die Uni die Namen nennen muß.
Harbarths Aufstieg vom CDU/CSU-Fraktionsvize an die Spitze des Verfassungsgerichts ist seit Jahren umstritten. Die damalige Kanzlerin Angela Merkel wollte ihren Vertrauten seinerzeit unbedingt durchsetzen. Seitdem ziehen unangemessene Verhaltensweisen, darunter gemeinsame Abendessen mit Merkel und der Bundesregierung vor wichtigen Entscheidungen, Kritik auf die einst angesehenste deutsche Institution. (fh)