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Einwanderungsrecht: Thilo Sarrazin fordert schärferes Asylrecht

Einwanderungsrecht: Thilo Sarrazin fordert schärferes Asylrecht

Einwanderungsrecht: Thilo Sarrazin fordert schärferes Asylrecht

Sarrazin
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Thilo Sarrazin Foto: dpa/picture Alliance
Einwanderungsrecht
 

Thilo Sarrazin fordert schärferes Asylrecht

Thilo Sarrazin hat eine deutliche Verschärfung des Asylrechts gefordert. „Der Drang nach Europa, insbesondere Deutschland, wird erst dann nachlassen, wenn im fernsten afrikanischen Dorf klar ist, daß auch eine erfolgreiche Ankunft in Deutschland nicht mehr zum Bleiberecht führt“, schrieb er in einem Gastbeitrag.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

FRANKFURT. Der Autor und frühere Berliner Finanzsenator, Thilo Sarrazin (SPD), hat sich für eine Verschärfung des Asylrechts ausgesprochen. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung forderte er die rechtliche Einstufung von Asylbewerbern als „nicht eingereist“. Damit solle verhindert werden, daß ein Ausländer sobald er deutschen Boden betritt und „das Wort Asyl ausspricht“, zu einem Subjekt des deutschen Rechts wird, mit Anspruch auf Sozialleistungen, auf die Prüfung seines Asylantrages und auf die Möglichkeit, die Rechtswege der deutschen Verwaltungs- und Sozialgerichte umfassend auszuschöpfen.

„Der Drang nach Europa, insbesondere Deutschland, wird erst dann nachlassen, wenn im fernsten afrikanischen Dorf klar ist, daß auch eine erfolgreiche Ankunft in Deutschland nicht mehr zum Bleiberecht führt“, sagte Sarrazin.

Im Detail schlug Sarrazin folgende Maßnahmen vor:

  • Das erst 1967 ergänzte „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ zur Genfer Flüchtlingskonvention, welches den Geltungsrahmen von Europa auf die gesamte Welt ausdehnte, wird geändert. Flüchtlinge müssen in ihren ursprünglichen Siedlungsgebieten versorgt werden, so daß die europäischen Staaten zwar Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anderer Kontinente mitfinanzieren, jedoch nicht auf dem eigenen Gebiet aufnehmen müssen.
  • Ansprüche auf staatliche Leistungen und die Möglichkeit, hinsichtlich des Aufenthaltsstatus vor deutschen Gerichten zu klagen, gelten erst, wenn der Eingereiste eine Aufenthaltsgenehmigung erhält.
  • In einer Stelle werden alle Zuständigkeiten zur Identitätsprüfung, Antragsprüfung und Entscheidung über das Aufenthaltsrecht konzentriert.
  • Alle illegalen Einwanderer, Flüchtlinge und Asylbewerber werden in einer zentralen Datei erfasst, in der neben den Angaben zur Person die DNA, die Fingerabdrücke und ein Abbild der Iris gespeichert sind. Auf diese Datei haben alle Polizei- und Meldebehörden des gesamten Schengenraums Zugriff.
  • Der Aufenthalt in einer Transitzone ist Pflicht. Durch illegale Einwanderung oder das Verlassen dieser Zone wird der Aufenthaltsanspruch verwirkt.
  • Während der Wartephase auf eine Entscheidung wird der Unterhalt so bemessen und gewährleistet, daß finanzielle Transfers in die Herkunftsländer ausgeschlossen sind. Außerhalb der Transitzonen wird kein Unterhalt gewährt.
  • Abgelehnte Asylbewerber haben dementsprechend keinen legalen Aufenthaltsstatus und deshalb keine Möglichkeit zur Klage vor deutschen Verwaltungsgerichten. Sie sollen unverzüglich und ausnahmslos abgeschoben werden. Die Abschiebung erfolgt in das Herkunftsland oder in das Land des letzten Aufenthalts vor dem Übertritt in die EU.

Verweigert ein Land die Aufnahme, sollen die betroffenen Personen notfalls mit militärischem Schutz trotzdem dorthin verbracht werden. (gb)

Thilo Sarrazin Foto: dpa/picture Alliance
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