Zum Jahresbeginn 2007 hat in Sachsen-Anhalt eine Gedenkstättenstiftung ihre Arbeit aufgenommen. Unter ihrer Leitung sollen fünf öffentliche Museen, in denen an die Opfer der totalitären Gewaltherrschaften des zwanzigsten Jahrhunderts auf deutschem Boden erinnert wird, gebündelt und damit ihre Position in der Erinnerungskultur gestärkt werden. Zu ihnen zählen die Gedenkstätte für die Opfer der NS-Euthanasie in Bernburg, das frühere Konzentrationslager Langenstein-Zwieberge, das ehemalige Gefängnis „Roter Ochse“ in Halle, die Gedenkstätte an das Unrecht des Ministeriums für Staatssicherheit am Moritzplatz in Magdeburg sowie die Erinnerungsstätte Deutsche Teilung am ehemaligen innerdeutschen Kontrollpunkt Marienborn. Formell weist die neue Organisation kaum Unterschiede zu der im Frühjahr 2004 eingerichteten Gedenkstättenstiftung in Sachsen auf. Im Detail sieht es allerdings anders aus: So sollen in Sachsen-Anhalt zwei Gedenkstättenbeiräte geschaffen werden; einer für die Opfer des Nationalsozialismus und einer für die Opfer der kommunistischen Diktatur. In Sachsen wurde dagegen 2004 im Sinne des Dialoges zwischen den Opfergruppen ein gemeinsamer Beirat eingeführt. Außerdem sollte mit dieser Entscheidung der gesellschaftlich immer noch verbreiteten Klassifizierung der Opfer entgegengewirkt werden. Ernste Bewährungsprobe Dieser Ansatz wurde in Sachsen freilich auf eine ernste Bewährungsprobe gestellt, als im Frühjahr 2005 NS-Verfolgte – darunter auch der Zentralrat der Juden in Deutschland – den Beirat mit der Begründung verließen, man wolle nicht „NS-Täter“ (gemeint waren unter anderem Opfer des sowjetischen Speziallagers in Bautzen) „zu Opfern machen“, und die Zusammenarbeit mit den Organisationen der kommunistischen Opfer verweigerte. Allerdings zeigen zahlreiche langjährige Beispiele in Gedenkstättenstiftungen mit zwei Beiräten – so etwa bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die auch für Sachsenhausen zuständig ist -, daß dort weit größere Verzerrungen an der Tagesordnung sind: So spielen die kommunistischen Verfolgten mit ihren Anliegen in einem Beirat aus vier Personen gegenüber dem aus siebzehn Personen bestehenden Beirat der NS-Verfolgten nur eine marginale Rolle. Diese Tatsachen hatte der Landesbeauftragte für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes in Sachsen Anhalt, Gerhard Ruden, bereits im Februar 2006 erstmals kritisiert: Das Stiftungsgesetz weise zahlreiche „Unausgewogenheiten“ aus. Ruden sieht die Einrichtung der zwei Beiräte auch als Folge der im Gesetz „nicht gelungenen … Beschreibung des verbrecherischen Charakters der beiden Diktaturen“. Denn während von der „Einzigartigkeit der Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur“ die Rede ist, wird für die Zeit der stalinistischen Sowjet- und SED-Diktatur lediglich von „schweren Menschenrechtsverletzungen“ gesprochen. „Dabei besteht die Ausweitung des sowjetischen GULag- und Strafsystems mitnichten aus bloßen Menschenrechtsverletzungen, sondern aus physischem und psychischem Terror mit Zigtausenden von Toten“, so Ruden. „Verniedlichung der Verbrechen“ Ähnliche Kritik an der neuen Stiftung äußern auch die Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft. So weist der Bundesvorstand der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) wie auch der Landesvorstand des Bundes der Stalinistisch Verfolgten (BSV) in Sachsen-Anhalt auf Erlebnisse bei der Einweihung der Dauerausstellung im sogenannten „Roten Ochsen“ in Halle im Februar 2006 hin. Diesem Gefängnis kommt unter den Gedenkstätten eine besondere Rolle zukommt, da es sowohl als Ort des Vollzuges politischer Justiz in den Jahren 1933 bis 1945 als auch von 1945 bis 1989 genutzt wurde. Dort hatte der damalige Referatsleiter Gedenkstätten beim Landesverwaltungsamt von Sachsen-Anhalt und nun zum Stiftungsdirektor ernannte Lutz Miehe in seinen Eröffnungsworten zwar von „Verbrechen der NS-Diktatur“, jedoch nur von „Unrecht der Nachkriegszeit“ gesprochen. Zudem wurde den Gästen ein Faltblatt präsentiert, in dem bereits durch die Überschriften – einerseits „NS-Diktatur“, andererseits „SMT/ MfS-Zeit“ – der Eindruck einer „nicht hinzunehmenden Verniedlichung der Verbrechen der realsozialistischen Diktatur“ aufkommen mußte, so Johannes Rink und Wolfgang Stiehl im Namen der Mitglieder von VOS und BSV. Erst nach diesem Protest, dem sich zahlreiche kleinere Opferorganisationen anschlossen, wurde das Faltblatt überarbeitet.
- Ausland