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Politische Werbung: Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter

Politische Werbung: Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter

Politische Werbung: Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter

Philipp Amthor (l-r, CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, und Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, nehmen an der voraussichtlich letzten Sitzung des Bundestages vor Weihnachten und dem Jahreswechsel teil. Bald könnte die Bundesregierung Redaktionen durchsuchen – auch ohne richterliche Anordnung. Ein Kabinettsentwurf zur politischen Werbung erlaubt weitreichende Eingriffe durch Bundesbehörden. Juristen und Verbände warnen vor einem schweren Eingriff in Pressefreiheit und Grundrechte. Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), zwischen seinen Parlamentarischen Staatssekretären Philipp Amthor (l., CDU) und Thomas Jarzombek (CDU): Autoren des Politische-Werbung-Transparenz-Gesetzes.  Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Philipp Amthor (l-r, CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, und Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, nehmen an der voraussichtlich letzten Sitzung des Bundestages vor Weihnachten und dem Jahreswechsel teil. Bald könnte die Bundesregierung Redaktionen durchsuchen – auch ohne richterliche Anordnung. Ein Kabinettsentwurf zur politischen Werbung erlaubt weitreichende Eingriffe durch Bundesbehörden. Juristen und Verbände warnen vor einem schweren Eingriff in Pressefreiheit und Grundrechte. Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), zwischen seinen Parlamentarischen Staatssekretären Philipp Amthor (l., CDU) und Thomas Jarzombek (CDU): Autoren des Politische-Werbung-Transparenz-Gesetzes.  Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), zwischen seinen Parlamentarischen Staatssekretären Philipp Amthor (l., CDU) und Thomas Jarzombek (CDU): Autoren des Politische-Werbung-Transparenz-Gesetzes. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Politische Werbung
 

Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter

Bald könnte die Bundesregierung Redaktionen durchsuchen – auch ohne richterliche Anordnung. Ein Kabinettsentwurf zur politischen Werbung erlaubt weitreichende Eingriffe durch Bundesbehörden. Juristen und Verbände warnen vor einem schweren Eingriff in Pressefreiheit und Grundrechte.
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Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Bundesbehörden künftig auch ohne richterliche Anordnung Redaktionen durchsuchen dürfen. Ein am 17. Dezember beschlossener Kabinettsentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung, das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWG), sorgt deshalb für erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung die EU-Verordnung 2024/900, der TTPA, um, die seit Oktober 2025 europaweit gilt (JF berichtete). Sie legt erstmals verbindliche Vorgaben für politische Werbung fest und sieht erweiterte Transparenzpflichten sowie Einschränkungen bei den Zielgruppen vor. Ziel sei es, unzulässige Einflußnahme auf Wahlen und politische Entscheidungsprozesse zu verhindern. Die deutschen Umsetzung kann auch auf Redaktionen Anwendung finden. Zuerst hatte das Portal Nius berichtet.

Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung

Laut Kabinettsentwurf sollen die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weitreichende Ermittlungsbefugnisse erhalten. Im Rahmen sogenannter Nachprüfungen dürfen beauftragte Personen bei „Gefahr im Verzug“ während der üblichen Geschäftszeiten Geschäftsräume durchsuchen, ohne zuvor eine richterliche Anordnung einzuholen. In Paragraph 5 Absatz 3 stellt der Entwurf ausdrücklich klar, daß dabei „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird“.

Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die Beschlagnahme von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen. Eine vorherige richterliche Anordnung ist nicht vorgesehen. Eine gerichtliche Bestätigung der Maßnahme soll binnen drei Tage erst nachträglich erfolgen und ist nach dem Entwurf nur dann zwingend, wenn der Betroffene bei der Beschlagnahme nicht anwesend war oder der Maßnahme ausdrücklich widersprochen hat.

Staatsrechtler kritisiert „autoritären und undemokratischen Ansatz“

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bewertet die Regelungen als verfassungswidrig. „Hausdurchsuchungen sind eines der schärfsten Schwerter der Ermittlungsbehörden, stärker kann der Staat kaum in Grundrechte eingreifen“, sagte Boehme-Neßler dem Portal Nius. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß Durchsuchungen und Beschlagnahmen ohne zwingenden Richtervorbehalt vorgenommen werden können. „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum.“

Für Medienhäuser liegt die verfassungsrechtliche Eingriffsschwelle noch höher. Die Strafprozeßordnung sieht für Beschlagnahmen in Redaktionsräumen ausdrücklich einen Richtervorbehalt vor. Vor diesem Hintergrund kollidiere der Entwurf auch mit der Pressefreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Zudem kritisiert Boehme-Neßler, daß die Maßnahmen nicht von klassischen Ermittlungsbehörden, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden durchgeführt werden sollen. „Das halte ich für eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen.“ Der Entwurf zeuge insgesamt „von einem autoritären und undemokratischen Ansatz, politische Debatten durch den Staat zu kontrollieren und zu regulieren“.

Kubicki warnt vor Beschneidung der Meinungsfreiheit

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki warnt daher vor einer weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit. Mit dem Gesetzentwurf werde „weiter an der Schraube gedreht“, indem staatliche Eingriffe zum Mittel im politischen Meinungskampf gemacht würden, sagte er Nius. Die weite Auslegung politischer Werbung könne dazu führen, daß bereits Ermittlungen eine abschreckende Wirkung entfalten. „Mit jeder weiteren exekutiven Maßnahme wird die Meinungsfreiheit im digitalen Raum weiter eingeschränkt. Die Demokratie in Deutschland unterscheidet sich damit immer weniger von autokratischen Systemen.“

Medienanwalt Joachim Steinhöfel kritisiert die vorgesehene Umgehung richterlicher Kontrolle. Durchsuchungen und Beschlagnahmen ohne vorherigen Gerichtsbeschluß seien ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Die Berufung auf „Gefahr im Verzug“ halte er für vorgeschoben. „Bürokraten erlassen eine Anordnung, Richter werden ausgehebelt, Grundrechte zur Verfügungsmasse von Machtinteressen“, sagte er Nius. Dadurch werde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gefährdet. „Hauptgegner dieses Grundrechts sind jetzt der deutsche und europäische Gesetzgeber, die mit verfassungswidrigen Regelungen die freie Rede in Europa, aber auch extraterritorial beschneiden.“ Die EU-Verordnung hatte Steinhöfel bereits im November in der gedruckten JUNGEN FREIHEIT kritisiert.

Wirtschaftsverband kritisierte fehlenden Richtervorbehalt

Aus der Internetwirtschaft kam Kritik bereits an früheren Referentenentwurf. Der Verband eco bemängelte im August insbesondere die vorgesehenen Regeln zur Beschlagnahme von Beweismitteln. „Die Frage der gerichtlichen Entscheidung über eine Beschlagnahme stets von der Anwesenheit oder dem Handeln des Betroffenen abhängig zu machen, erscheint nicht sachgerecht und verkürzt wichtige rechtliche Prüfungen grundlos.“ Der Verband, dem rund 1.000 Mitgliedsunternehmen angehören, appellierte daher an die Bundesregierung, den Entwurf entsprechend anzupassen. Die kritisierte Passage findet sich unverändert im Kabinettsentwurf.

Als Einspruchsgesetz wird der Entwurf zunächst im Bundesrat behandelt. Die Länderkammer tritt am 30. Januar erneut zusammen, eine Tagesordnung liegt bislang nicht vor. Ob das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz dort bereits aufgerufen wird, ist daher offen. Anschließend ist die Einbringung in den Bundestag vorgesehen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sowohl Bundestag als auch Bundesrat noch Änderungen vornehmen.

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), zwischen seinen Parlamentarischen Staatssekretären Philipp Amthor (l., CDU) und Thomas Jarzombek (CDU): Autoren des Politische-Werbung-Transparenz-Gesetzes. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
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