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Gerichtsdokumente liegen der JF vor: Faeser zerrt „Deutschlandkurier“-Chef erneut vor Gericht

Gerichtsdokumente liegen der JF vor: Faeser zerrt „Deutschlandkurier“-Chef erneut vor Gericht

Gerichtsdokumente liegen der JF vor: Faeser zerrt „Deutschlandkurier“-Chef erneut vor Gericht

„Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels: Will sich mit allen juristischen Mitteln wehren. Wieder von Faeser angezeigt. Foto: Privat
„Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels: Will sich mit allen juristischen Mitteln wehren. Wieder von Faeser angezeigt. Foto: Privat
„Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels: Will sich mit allen juristischen Mitteln wehren. Foto: Privat
Gerichtsdokumente liegen der JF vor
 

Faeser zerrt „Deutschlandkurier“-Chef erneut vor Gericht

Erst vor kurzem wurde der Chefredakteur des „Deutschlandkuriers“ wegen einer offensichtlichen Satire zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nun wird bekannt: Das Bamberger Amtsgericht überzieht den Journalisten mit weiteren Prozessen. Wieder stellt Faeser persönlich Strafantrag.
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Müssen Bürger, die Beiträge des AfD-Politikers Maximilian Krah auf X weiterverbreiten, künftig damit rechnen, vor Gericht gezerrt zu werden? Offenbar. Der JUNGEN FREIHEIT liegt ein Strafbefehl des Amtsgerichts Bamberg gegen den Chefredakteur des Deutschlandkuriers, David Bendels, vor – wegen zweier Einträge des Mediums auf dem Kurznachrichtendienst X.

Worum geht es? Am 8. Juni 2023 verbreitete der Deutschlandkurier einen Screenshot Krahs. Der AfD-Politiker hatte geschrieben: „Wir erleben eine Invasion schrecklicher Wilder. Und es sind die Linken und die Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwachen ausliefern. Masseneinwanderung ist tödlich.“ Versehen war der Beitrag Krahs mit dem Hashtag #Annecy. In der französischen Stadt hatte ein Asylbewerber aus Syrien kurz zuvor mehrere Kleinkinder angegriffen und zum Teil schwer verletzt.

Krah-Beitrag weiterverbreitet

Der Deutschlandkurier hinterlegte den Beitrag Krahs mit einem Foto des Attentäters und fragte seine Leser: „Wie lautet IHRE Meinung zu dieser Feststellung?“ Für das Amtsgericht Bamberg, das Bendels erst kürzlich wegen einer anderen Meinungsäußerung zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, ist das Volksverhetzung.

„Durch die Verwendung des Bildes eines messerführenden Arabers und die Beschreibung von Menschen als ‚Wilde’“ habe Bendels „gezielt Vorurteile gegen in Deutschland lebende Menschen mit arabischen Wurzeln schüren und zum Haß gegen diese aufstacheln“ wollen. Ziel sei zudem gewesen, das „friedliche Zusammenleben mit Migranten zu stören“. Daß das Foto den Attentäter zeigt und die Beschreibung als „Wilde“ gar nicht vom Deutschlandkurier selbst stammt, ignorierten Amtsgericht und Staatsanwaltschaft. Bemerkenswert: Gegen AfD-Politiker Krah, Urheber des Beitrages, wird nach JF-Informationen nicht ermittelt.

Angriff auf AfD-Politiker thematisiert

Auch in einem zweiten Fall sieht das Amtsgericht den Straftatbestand der Volksverhetzung vollendet. Im August 2023 berichtete der Deutschlandkurier über einen Überfall auf den bayerischen AfD-Politiker Andreas Jurca. Dieser hatte angegeben, von Migranten zusammengeschlagen worden zu sein, und sei dabei schwer verletzt worden. In der Tat gab es später in dem Fall Hausdurchsuchungen unter anderem bei einem türkischen Migranten.

Der Deutschlandkurier verbreitete die Nachricht auf X und schrieb dazu: „Migranten-Überfall auf AfD-Politiker: Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt!“ Haldenwang war damals noch Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Kritiker werfen dem später als Bundestagskandidat gescheiterten CDU-Politiker einen Verfolgungseifer gegen die AfD vor.

Dazu verbreitete das Medium eine offensichtliche Bildmontage der drei Politiker mit Baseballschlägern und ein Bild des vom Angriff gezeichneten Opfers. Brisant: Innenministerin Faeser stellte persönlich Strafantrag gegen den Journalisten Bendels. „Nancy Faeser hat unter dem (sic!) 06.11.2023 schriftlich Strafantrag gestellt“, heißt es in den Gerichtsakten, die der JF vorliegen.

Umfangreicher Meinungsbeitrag wird ignoriert

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Bendels sei bewußt gewesen, „daß es keinerlei Äußerungen der drei abgebildeten Personen gibt, in denen zu Gewalttaten gegen Mitglieder der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ aufgerufen wird, wollte aber mit dieser Behauptung einer solchen Äußerung deren Reputation beschädigen“.

Nicht in die Bewertung der Justiz ging dabei ein, daß der Deutschlandkurier dazu ein umfangreiches Meinungsstück auf seiner Webseite veröffentlichte, in dem der Fall breiter kommentiert wurde.

Ein Gastautor schrieb dazu: „Es war auch kein Zufall, daß Nancy Faeser (SPD), die eine nicht nur klammheimliche Sympathie für linksextremistische Gewalttäter hegt, just am vergangenen Wochenende in einem Interview mit dem Bonner ‚General-Anzeiger‘ dazu aufrief, gegenüber der AfD ‚Zähne‘ zu zeigen. Und es war wohl kaum ein Zufall, daß das CDU-Mitglied Thomas Haldenwang wenige Tage zuvor der AfD erneut in diffamierender Weise unterstellte, die Würde des Menschen zu mißachten.“

Faeser schrieb für linksextremes Antifa-Magazin

Daß Faeser eine Sympathie für die linksextreme Szene hegt, ist kein Geheimnis. Die JUNGE FREIHEIT enthüllte im Februar 2022, daß die SPD-Politikerin für die linksextreme Postille einen Namensartikel verfaßt hatte. Das „Antifa“-Magazin und seine Herausgeber – die selbsternannte „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ – waren lange Zeit fest im Blick der Verfassungsschutzämter. Auch Bundespräsident Steinmeier hatte unbequeme Wähler bereits mit Vokabular aus dem Strafrecht in Verbindung gebracht.

Nicht zuletzt ist in der politischen Auseinandersetzung keineswegs neu, daß Parteien und Politiker für Gewalttaten mitverantwortlich gemacht werden. Daß die AfD Mitschuld an Gewalt trage, ist eine gern verbreitete Behauptung. So titelte der Tagesspiegel 2020: „Innensenator Geisel gibt der AfD eine Mitschuld: Rechtsextremistische Gewalt steigt in Berlin um 20 Prozent.“ Andreas Geisel (SPD) war damals Innensenator Berlins. Seine dürre Argumentation: „Die AfD legt mit ihrem Rechtspopulismus und mit ihrer Hetze den Nährboden für diese Taten.“

Oder Ralf Stegner: Er twitterte nach einem Messerangriff auf Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker 2015, Pegida habe „mitgestochen“. Interessiert hat das die Justiz nie.

Für beide X-Beiträge soll Bendels nach dem Willen des Gerichts eine Geldstrafe von 270 Tgessätzen zahlen.

Bendels bereits zu Bewährungsstrafe verurteilt

Es ist nicht der erste Fall, in dem die Bamberger Justiz gegen Bendels vorgeht. Anfang April verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung, weil er ein offensichtlich satirisches Bild über Faeser gepostet haben soll. Darauf hält die Politikerin ein Schild, auf dem die Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ steht. Damit habe das Gericht den Straftatbestand nach dem Paragraphen 188 des Strafgesetzbuchs als erfüllt angesehen, berichtet Bendels. Auch habe der Vorsitzende Richter von Bendels verlangt, bei ihr schriftlich um Entschuldigung zu bitten. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

Es führte zu deutschlandweitem Entsetzen. Selbst Politiker der Grünen äußerten scharfe Kritik an der Einschränkung der Meinungsfreiheit. Bendels selbst sagte der JUNGEN FREIHEIT: „Wir werden mit allen medialen und juristischen Mitteln stabil und unnachgiebig für die Presse- und Meinungsfreiheit kämpfen.“ Da er gegen beide Strafbefehle Widerspruch eingelegt hat, soll es nun am 9. Mai zum Prozeß im Bamberger Justizpalast kommen.

„Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels: Will sich mit allen juristischen Mitteln wehren. Foto: Privat
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