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Mediengesetz: Staatsferne ade

Mediengesetz: Staatsferne ade

Mediengesetz: Staatsferne ade

Ein neues Behördennetzwerk soll die Regeln überwachen: die föderale Medienordnung gerät dadurch ins Wanken. Staatsferne ist nicht gegeben.
Ein neues Behördennetzwerk soll die Regeln überwachen: die föderale Medienordnung gerät dadurch ins Wanken. Staatsferne ist nicht gegeben.
Ein neues Behördennetzwerk soll die Regeln überwachen: die föderale Medienordnung gerät dadurch ins Wanken Foto: picture alliance / Zoonar | Elnur Amikishiyev
Mediengesetz
 

Staatsferne ade

Die Bundesregierung plant ein neues Digitale-Dienste-Gesetz. Die ausgebauten Kontrollmöglichkeiten im Netz sollen auf Bundesebene gebündelt werden. Nach Auffassung einiger Verbände und Branchenvertreter bricht das Vorhaben mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Staatsferne ist nicht gegeben.
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Die staatliche Aufsicht für zahlreiche Anbieter im Netz, etwa Online-Marktplätze oder Social-Media-Plattformen, soll mittels eines Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG-E) neu geregelt werden. Unter anderem sollen „Haß und Hetze“ in der gesamten Europäischen Union schneller gemeldet und gelöscht werden. Was illegal ist, muß raus aus dem Netz. So will es die EU und die Mitgliedsstaaten sind gehalten, dies umzusetzen.

Der Entwurf für das DDG-E will den Digital Services Act (DSA) der EU in Deutschland in nationales Recht umsetzen und ergänzen. Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer (hierzu gehören Facebook, X, Instagram und Tiktok) bereits in Kraft sind und direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024.

Länder und Verbände konnten bis Ende August zum Referentenentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Stellung nehmen. Fertig beschlossen muß das Vorhaben am 17. Februar des kommenden Jahres sein. Ab dann gelten die Regeln für alle Online-Dienste und nicht nur für sehr große Anbieter.

Die Landesmedienanstalten sind raus

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist eine sogenannte Zentrale Koordinierungsstelle. Dem DSA nach muß jedes EU-Land eine oder mehrere zuständige Behörden benennen, die die Online-Anbieter kontrollieren und wo alle Fäden zusammenlaufen. Die Instanz soll eigene Untersuchungen anstoßen, mit Koordinierungsstellen anderer Länder sowie der EU-Kommission zusammenarbeiten und Nutzern als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden dienen. Sie muß aber auch psychische Folgen der Internetnutzung bei Kindern einschätzen sowie dafür sorgen, daß diese nicht mehr mit gezielter Werbung angesprochen werden.

Das zuständige Ministerium plant für diesen Zweck eine neue Abteilung in der Bundesnetzagentur (BNetzA) einzuführen, die Unterstützung von zwei weiteren Behörden erhält. Um den Online-Schutz Minderjähriger soll sich die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz kümmern, um Online-Werbung und Profilbildung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Die Gremien, die sich bisher um große Teile der Aufsicht gekümmert haben, wären dann raus: die föderalen Landesmedienanstalten. Als problematisch erscheint daher, daß das neue Gesetz auf Bundesebene wirken soll, vieles im Medienbereich aber Ländersache ist. Der Gesetzentwurf trage „weder der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern“ noch dem „verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne Rechnung“, heißt es kritisch in einer Stellungnahme der Landesmedienanstalten.

„Zivilgesellschaft“ verlangt mehr Mitsprache

Interessant wird zudem die Zusammensetzung des neuen Beirats, der die Koordinierungsstelle künftig beratend unterstützt. Er soll aus 16 Vertretern der Wissenschaft, Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden, und Wirtschaftsvertretern bestehen. Die linksradikale Amadeu-Antonio-Stiftung hat bereits ein Mitwirkungsrecht eingefordert, was den Schluß nahelegt, der neue Beirat werde sich bevorzugt mit „rechten Inhalten“ auseinandersetzen.

Mehrere Verbände und Anbieter haben darüber hinaus zu bedenken gegeben, daß weder die finanzielle noch die personelle Ausstattung der Behörde ausreichend sei. Andere Branchenvertreter bemängeln das Hauruckverfahren, das der Bund bei seinem Entwurf durchgezogen habe. „Leider fällt die Verbändebeteiligung, wie leider schon andere für die Games-Branche relevante Gesetzgebungsvorhaben in den Jahren zuvor, wieder in die parlamentarische Sommerpause und ist mit drei Wochen noch dazu überaus kurz angesetzt. So entsteht der Eindruck, daß das Ministerium gar kein Interesse an einer Beteiligung der in den Branchenverbänden organisierten Unternehmen hat“, teilte beispielsweise der Computerspiele-Verband Game mit.

Generell zeigt ein Blick auf die Eingaben der Verbände und Branchenvertreter, daß das Gesetz in die richtige Richtung gehen würde. Mehrfach wurde allerdings die Befürchtung geäußert, im künftigen Beirat könnte es zu einer Übermacht von Wirtschaftsvertretern kommen. Vor allem aus dem Bereich der sogenannten „Zivilgesellschaft“ ist der Wunsch erkennbar, maßgeblich daran teilhaben zu dürfen, was denn künftig als „Haß-Sprache“ definiert wird.

JF 40/23 

Ein neues Behördennetzwerk soll die Regeln überwachen: die föderale Medienordnung gerät dadurch ins Wanken Foto: picture alliance / Zoonar | Elnur Amikishiyev
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