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Videoplattform sperrt Kabarettisten: „Offenbar ist Lachen verboten“: YouTube löscht Steimles Kanal

Videoplattform sperrt Kabarettisten: „Offenbar ist Lachen verboten“: YouTube löscht Steimles Kanal

Videoplattform sperrt Kabarettisten: „Offenbar ist Lachen verboten“: YouTube löscht Steimles Kanal

Der YouTube-Kanal von Uwe Steimle ist nicht mehr aufrufbar
Der YouTube-Kanal von Uwe Steimle ist nicht mehr aufrufbar
Der YouTube-Kanal von Uwe Steimle ist nicht mehr aufrufbar Fotos: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert / YouTube-Screenshot / JF-Kollage
Videoplattform sperrt Kabarettisten
 

„Offenbar ist Lachen verboten“: YouTube löscht Steimles Kanal

Nach seinem Rauswurf beim MDR blieb dem sächsischen Kabarettisten Uwe Steimle nur noch die Videoplattform YouTube für seine Satire-Sendung. Doch nun ist sein Kanal gelöscht worden. Für Steimle ein bitterer Schlag.
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BERLIN. Die Video-Plattform YouTube hat den Kanal des sächsischen Kabarettisten Uwe Steimle gelöscht. Der Kanal ist seit Mittwoch nicht mehr aufrufbar. Sämtliche Videos sind verschwunden. Steimle sagte der JUNGEN FREIHEIT, dies sei ohne Vorwarnung geschehen. Der Satiriker hatte dort bis vor kurzem rund 74.000 Abonnenten für sich verbuchen können. Auch sei er nicht von YouTube über die Löschung informiert worden.

„Ich hatte bislang drei Mal eine Verwarnung erhalten. Immer ging es um Folgen meiner ‘aktuellen Kamera’. Gleich bei der ersten im Oktober 2020, dann bei Folge 49 und bei Folge 51“, berichtete der sächsische Unterhaltungskünstler. „Die haben mir vorgeworfen, gegen irgendwelche Community-Regeln verstoßen zu haben, ohne zu sagen, worum es überhaupt geht.“

Er habe aber stets Beschwerde gegen die Sperrung der Videos eingelegt und darauf hingewiesen, daß es sich um ein Satire-Format handle, woraufhin diese innerhalb von 48 Stunden wiederhergestellt worden seien. „Jetzt aber, bei der neuesten Folge, war heute auf einmal der ganze Kanal weg. Ich bin einfach nur schockiert“, schilderte Steimle seine Reaktion auf die Löschung. „Bei Satire gilt: Wer sich getroffen fühlt, ist gemeint. Das stammt von Werner Fink, der wußte, wovon er sprach.“

Steimle will sich juristisch wehren

Dennoch wolle er sich juristisch gegen das Vorgehen von YouTube wehren und sich deshalb an den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wenden. Dieser war schon in vergleichbaren Fällen erfolgreich gegen die Videoplattform vorgegangen.

Daß man nun ihm als „kleines Licht“ den Kanal abdrehe, zeige, daß die Nerven offenbar blank lägen, ergänzte Steimle. Um so wichtiger sei es, daß die Demonstrationen gegen die derzeitige Politik anhielten. „Nur der Druck der Straße kann die Verantwortlichen davon abhalten, das Volk zu belügen. Das Volk spaltet sich nicht selbst, es wird von oben gespalten.“

Er fühle sich teilweise wie vor rund fünfzig Jahren. „Als ich ein Kind war, hat meine Mutter immer zu mir gesagt: ‘Uwe, Du weißt wieso …’ Aber ich habe eben nicht gewußt, wieso. Heute wird man wieder genauso behandelt. Man wird bestraft, für irgendetwas, das man angeblich gemacht hat, und weiß nicht mal warum. Statt „‘Du weiß wieso’, heißt es heute ‚Community-Richtlinine‘.”

YouTube sei nach seinem Rauswurf aus den öffentlichen Medien die einzige ihm verblieben Plattform gewesen, auf der er seinen Beruf als Satiriker habe ausüben können, bedauerte Steimle. „Lachen öffnet den Kopf. Aber offfenbar ist Lachen jetzt auch schon verboten. Wenn man aber nicht mehr lachen darf, dann ist es mittlerweile wirklich schlimm um die Verhältnisse im Land bestellt.“

Gericht entschied gegen YouTube

Der MDR hatte die Sendung „Steimles Welt“ 2019 trotz erfolgreicher Zuschauerquoten abgesetzt. Die Verantwortlichen begründeten den Schritt mit Aussagen des Unterhaltungskünstlers, in denen er die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzweifelte. Daraufhin forderten über 50.000 Fans in einer Petition Steimles Rückkehr zu dem Sender – allerdings vergeblich.

Erst kurz vor Weihnachten hatte YouTube den Kanal der „Achse des Guten“ mit mehr als 100.000 Abonnenten gelöscht. Laut „Achse“-Autor Burkhard Müller-Ullrich erfolgte die Maßnahme ohne die Angabe wirklicher inhaltlicher Gründe. Offenbar bezog sich das Unternehmen bei der Total-Zensur auf seine „Community-Richtlinien“. Wer nach einer „Warnung“ in den folgenden 90 Tagen drei Verwarnungen erhält, ist seinen Kanal los.

Die Betreiber des Blogs wehrten sich juristisch gegen das Vorgehen des zum Alphabet-Konzern gehörenden Unternehmens. Wenige Tage darauf erklärte das Karlsruher Landgericht die Löschung für unzulässig. (krk/ls)

Der YouTube-Kanal von Uwe Steimle ist nicht mehr aufrufbar Fotos: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert / YouTube-Screenshot / JF-Kollage
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