KARLSRUHE. Die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats ist nicht verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern am Dienstag in einem Urteil aufgeben, die Zahl der Parteipolitiker zu reduzieren.
Derzeit gelten 44 Prozent der Mitglieder des ZDF-Fernsehrats, der bei anderen Sendern Rundfunkrat heißt, als „staatsnah“. Das heißt, sie werden direkt oder indirekt von den etablierten Parteien entsandt. Dieser Personenkreis solle künftig auf ein Drittel reduziert werden.
Richter Ferdinand Kirchhof sagte in der Urteilsbegründung, der Sender „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern solle die Meinungsvielfalt „facettenreich widerspiegeln“. Die Länder haben bis 2015 Zeit, einen neuen Staatsvertrag untereinander auszuhandeln, der diese Vorgaben berücksichtigt.
Geklagt hatten die SPD-regierten Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg. Als eigentlicher Auslöser der Klage gilt die Ablösung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Dessen Vertrag wurde 2009 auf Druck der CDU/CSU-Vertreter in dem Gremium nicht verlängert, was eine Debatte über den Einfluß der Parteien auf den Sender ausgelöst hat. (rg)