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Urteil: Sarrazin setzt sich gegen „taz“ durch

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Sarrazin setzt sich gegen „taz“ durch

Die taz muß Thilo Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zahlen. Das Berliner Landgericht entschied, daß das linke Blatt in einer Kolumne Sarrazins Persönlichkeitsrechte verletzt hatte.
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Die „taz“ muß Thilo Sarrazin 20.000 Euro Entschädigung zahlen Foto: picture alliance/dpa

BERLIN. Die taz muß Thilo Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zahlen. Das Berliner Landgericht entschied am Donnerstag, daß das linke Blatt im November 2012 in einer Kolumne die Persönlichkeitsrechte des ehemaligen Berliner Finanzsenators verletzt hatte.

taz-Redakteurs Deniz Yücel hatte damals in Anspielung auf die kurdischstämmige Journalistin Mely Kiak geschrieben, man könne den „leider erfolgreichen Buchautors Thilo S.“ durchaus „eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen“, auch wenn man wisse, daß dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet worden sei. Und man könne ihm nur wünschen, „der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.

Presserat sprach taz Mißbilligung aus

Das Landgericht verbot es nun der taz, die Äußerungen Yücels zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Bereits im Dezember hatte der Deutsche Presserat der taz wegen des Textes eine Mißbilligung ausgesprochen.

Im Mai 2012 hatte die Journalistin Mely Kiyak Sarrazin in einer Kolumne für die Berliner Zeitung als „lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur“ verunglimpft. Der Deutsche Presserat hatte gegenüber der Zeitung deswegen im September eine Mißbilligung ausgesprochen. Auf eine Rüge verzichtete das Gremium aber offenbar, weil Kiyak und die Berliner Zeitung sich zuvor für die Beleidigung entschuldigt hatten. (krk)

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