BERLIN. Obwohl er nach Jugendstrafrecht urteilte, hat ein Berliner Richter einen der Vergewaltiger vom Schlachtensee zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Er übertraf damit die Forderung der Staatsanwältin, die den Haupttäter lediglich mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe sanktioniert sehen wollte.
Im Sommer vergangenen Jahres hatten der heute 19 Jahre alte Mehmet E. und der 18jährige Islam El-M. das damals 14 Jahre alte Mädchen von einer Strandparty in ein Gebüsch geschleppt und sie dort vergewaltigt. Der Ältere erhielt nun die Haftstrafe.
Polizei verschwieg Vergewaltigung
Der Fall erregte auch deswegen Aufsehen, weil die Berliner Polizei ihn genau wie eine fast gleichzeitig stattgefundene Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park wochenlang verschwiegen hatte. Erst durch die Indiskretion eines Beamten wurden die Verbrechen öffentlich.
Offenbar versuchte die Behörde mit der Nachrichtensperre zu verhindern, daß Migrantengewalt publik wurde. Offiziell erklärte sie später, sie habe das minderjährige Opfer schützen wollen. Weil die beiden Angeklagten vor Gericht schwiegen, mußte das Schulmädchen als Zeugin aussagen.
Gegen Islam El-M. sprach der Richter eine neunmonatige Jugendstrafe aus. Außerdem muß er ein „sozialkognitives Einzeltraining“ wahrnehmen sowie 60 Stunden Freizeitarbeit leisten. Beide Verurteilten haben darüber hinaus 5.000 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer zu zahlen. (fh)