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„Form von Rassismus“: Menschenrechtsorganisation kritisiert „Kulturbonus“ im Strafrecht

„Form von Rassismus“: Menschenrechtsorganisation kritisiert „Kulturbonus“ im Strafrecht

„Form von Rassismus“: Menschenrechtsorganisation kritisiert „Kulturbonus“ im Strafrecht

Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch: Kritik an Urteilsbegründung wird lauter Foto: picture alliance/dpa
„Form von Rassismus“
 

Menschenrechtsorganisation kritisiert „Kulturbonus“ im Strafrecht

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat den Kulturbonus für einen aus Afghanistan stammenden Mörder scharf kritisiert. Dies sei „nichts anderes als eine besondere Art von Rassismus, er ist ausgrenzend und integrationshemmend“.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

FRANKFURT/MAIN. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat den Kulturbonus für einen aus Afghanistan stammenden Mörder scharf kritisiert. Dieser war vom Landgericht Wiesbaden wegen des Mordes an seiner schwangeren Freundin zwar zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, das Gericht hielt ihm jedoch strafmildernd zugute, „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft“  in einer Zwangslage gewesen zu sein.

Für die IGFM ein Skandal. „Der ‘Kulturbonus’ ist nichts anderes als eine besondere Art von Rassismus, er ist ausgrenzend und integrationshemmend“, sagte Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Er demütige die Opfer noch im Tod und erodiere die Gleichheit vor dem Gesetz.

„Herablassendes Scheinverständnis“ deutscher Juristen

Nach Meinung der Organisation sei den Tätern völlig klar, daß Mord ein unverzeihliches Verbrechen ist. Die Morde würden deswegen „aus rein egoistischen Motiven“ begangen. Alles andere seien Schutzbehauptungen. Das „herablassende Scheinverständnis“ deutscher Juristen dürfe nicht dazu führen, Gewalt und Mord zu verharmlosen, betonte Lessenthin.

Er forderte die islamischen Verbände in Deutschland auf, jede Form eines „Kulturbonus“ abzulehnen. „Man gewinnt den Eindruck, daß mancher deutsche Jurist insgeheim meint, Muslime seien generell nicht gleichermaßen voll schuldfähig. Diese Denkweise ist unerträglich.“

Die IGFM engagierte sich bis zum Mauerfall vor allem für die Opfer der kommunistischen Regime. Seit der Wende beschäftigt sich die Nichtregierungsorganisation auch mit der Menschenrechtssituation in islamischen Ländern. (ho)

Strafgesetzbuch: Kritik an Urteilsbegründung wird lauter Foto: picture alliance/dpa
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