AUGSBURG. Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt erhält alle seine von der Münchner Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Bilder zurück. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob eine entsprechende Verfügung am Mittwoch auf. Es hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, die eine rechtliche Neubewertung nötig gemacht habe, teilte die Behörde mit.
Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft 2012 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung mehr als 1.400 Gegenstände beschlagnahmt, darunter der vollständige, aus 1.280 Werken bestehende sogenannte „Schwabinger Teil“ der Sammlung. Bei einigen der Werke besteht der Verdacht, es könne sich um „Raubkunst“ der Nationalsozialisten handeln. Mehrere jüdische Organisationen hatten bereits eine Rückgabe des Kunstbestandes an die Erben der Verkäufer gefordert.
Heftige Kritik am Umgang mit Gurlitts Privatsphäre
Der heute 82jährige Gurlitt hatte sich am Montag mit der Bundesregierung darauf geeinigt, die Bilder freiwillig auf ihre Herkunft untersuchen zu lassen. Sollte sich darunter wirklich Raubkunst befinden, wolle er sie an die Eigentümer zurückgeben. Sein Vater, Hildebrand Gurlitt, hatte die Werke in der Zeit des Nationalsozialismus gekauft.
Der Fall hatte in den vergangenen Monaten eine heftige Debatte ausgelöst. Gurlitt hatte die meisten Bilder in seiner Münchner Wohnung gelagert und die Öffentlichkeit lange gemieden. Nachdem die Beschlagnahmung 2013 öffentlich wurde, tauchten schnell Details aus den Ermittlungsakten auf. Die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme wurde von Experten immer wieder angezweifelt. Auch der rücksichtslose Umgang der Medien mit Gurlitts Privatsphäre geriet in die Kritik. (ho)