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Rechtsstreit: Verweigerter Moscheebesuch: Fall könnte in nächste Runde gehen

Rechtsstreit: Verweigerter Moscheebesuch: Fall könnte in nächste Runde gehen

Rechtsstreit: Verweigerter Moscheebesuch: Fall könnte in nächste Runde gehen

Moschee
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Moslems beim Gebet in einer Nürnberger Moschee (Archivbild) Foto: picture alliance/ dpa
Rechtsstreit
 

Verweigerter Moscheebesuch: Fall könnte in nächste Runde gehen

Der Fall eines Ehepaars aus Rendsburg, das seinen Sohn nicht an einem Moscheebesuch während des Schulunterrichts teilnehmen ließ, könnte neu aufgerollt werden. Als Grund nannte der Rechtsanwalt des Vaters, Alexander Heumann, einen Formfehler.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

RENDSBURG. Der Fall eines Ehepaars aus Rendsburg, das seinen Sohn nicht an einem Moscheebesuch während des Schulunterrichts teilnehmen ließ, könnte neu aufgerollt werden. Als Grund nannte der Rechtsanwalt des Vaters, Alexander Heumann, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea einen Formfehler. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sei nicht an ihn als Verteidiger weitergeleitet worden.

Heumann zufolge wurde die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erst auf seine telefonische Nachfrage hin an ihn geschickt, als das Gericht seine Entscheidung schon getroffen hatte. Sein Kollege, der die Mutter vertritt, habe das Dokument gar nicht erhalten.

Vergleich mit „Fridays for future“-Demonstrationen

Die Verteidiger rügten deshalb „die Verletzung rechtlichen Gehörs“ und beantragten, den Beschluß des Gerichts aufzuheben. Wenn der Rüge stattgegeben wird, muß das Oberlandesgericht das Verfahren neu aufrollen.

Heumann stellte klar, daß es in dem Fall um grundsätzliche Rechtsfragen gehe, etwa die Reichweite des elterlichen Erziehungsrechts. Wenn die Finanzierung sichergestellt sei, würden die Eltern möglicherweise auch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Fragwürdig sei auch, daß die Eltern in diesem Fall ein Bußgeld zahlen müßten, während die regelmäßige Teilnahme an den „Fridays for future“-Demonstrationen ungeahndet bleibe. „Diese Demonstrationen beginnen auch erst um 12 Uhr, da fragt niemand, ob die Schüler nicht vorher in den Unterricht gehen könnten.“

Rechtsbeschwerde abgelehnt

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte am Dienstag eine Rechtsbeschwerde gegen die Zahlung einer Geldbuße nicht zugelassen. Damit ist der Bescheid von 50 Euro eigentlich nicht mehr anfechtbar.

Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Erdkundeunterricht das islamische Gebetshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen. Der Anwalt der Eltern argumentierte, der Besuch einer Moschee sei Teil des Religionsunterrichts.

Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte Heumann 2017 der JUNGEN FREIHEIT. Die Schulleitung habe die Exkursion aus „reiner Willkür“ durchsetzen wollen, zitieren ihn die Kieler Nachrichten. (idea/tb)

Moslems beim Gebet in einer Nürnberger Moschee (Archivbild) Foto: picture alliance/ dpa
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