Änderung des Grundgesetzes: Die Politik ist zu feige, um zu handeln
Änderung des Grundgesetzes: Die Politik ist zu feige, um zu handeln
Änderung des Grundgesetzes: Die Politik ist zu feige, um zu handeln
Migranten und der ehemalige Verfassungsschutzpräsient Hans-Georg Maaßen: Es braucht keine Verschärfung des Asylrechts, nur dessen Umsetzung
Foto: picture alliance / Photoshot u. Michael Reichel/JF-Montage
Muß das Asylrecht geändert werden, um die Migration einzudämmen? Nein, meint Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Es liege nicht am Grundgesetz, sondern ganz einfach an der Politik, die dieses nicht anwendet. Ein Kommentar.
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Teil 3
Das GG wird umgebaut und neu bewertet, bis es zur Abrissbirne seiner eigenen Existenz verwendet werden kann. Die Zeichen stehen nicht auf Umkehr, sondern auf Beschleunigung. Naiv dachte ich mal, an den Urteilen des VG zur Abtreibung käme man nie vorbei. Aber was an christlichem Gottesbild zerfiel, kann kein Gesetz heilen. Hat nicht jüngst ein Verfassungsrichter das GG neu gedacht? Von der Würde des Menschen zum Klimaschutz. Und dann zu `antifossilen Ermächtigungen`?
P.S.: An Fronleichnam, dem 8.Juni 2023, hielt ein polnischer Priester die Messe, Fachkräftemangel eben. Er betete auch für das „deutsche Vaterland“. Hiermit erstatte ich Anzeige!
Teil2
Außenminister J. Fischer sprach vom „Ausdünnen und Einhegen“ der Deutschen. Er betrachtete sein Volk wie aus der Feindperspektive.
Die offene Anklage des Eigenen bis auf die Ebene der UNO („Jagden auf Ausländer“) durch hochrangige deutsche Politiker bereitet einer Jagd auf Deutsche den Weg: Wer in der galoppierenden Neu-Sozialisierung nicht mithält, gilt als Verfassungsfeind.
Historisch ist der Übergang in den mehr oder weniger verdeckten Abgang des GG sprich des deutschen Volkes zwar schleichend, aber auch an einzelnen Daten festzumachen, wie z.B. die Ablösung Maaßens (nach dessen Bekenntnisses „keine Hetzjagden“) durch Haldenwang. Die dafür verantwortliche Preisträgerin Merkel kann unter der Last ihrer Orden kaum noch kriechen. Könnte in 25 Jahren ein Historiker die „Bärchenwerfer und Huldiger“ als Teil unserer fortschreitenden Auszehrung an den an Merkel verliehenen Auszeichnungen abhandeln?
Das GG als Abrissbirne?
Teil 1
Ziel und Aufgabe des GG war es, dem Volk der Deutschen einen sicheren Raum unter anderen Völkern zu geben, auf dass es blühe in Gerechtigkeit, Frieden und Wohlstand.
Eine Sprache, eine Kultur, eine große Familie. Es gab nie eine umfassende, letztlich sterile Homogenität. Aber ohne relative Homogenität gibt es kein Volk.
Ein Herrscher Babylons erbaute den bekannten Turm. Er verpflichtete die Frauen, in Tempeln mit Fremden zu verkehren, bis sie schwanger wären. So sollte ein neues, ein großartiges Volk entstehen. Dem Herrn der Geschichte gefiel das nicht. Er verwirrte ihre Sprache, und Babylon ging in Zwietracht unter. Das ist auch unser Schicksal, das des ganzen Westens. Wir werden, wir sind Babel. Das ist Absicht. Und die Feigheit läuft mit, oft verdeckt durch markige Worte.
Das Grundgesetz von 1949 hat eine, nicht entscheidende aber unbestreitbare, Achillesferse:
Es wurde nicht vom Staatsvolk in allgemeiner Abstimmung (quasi-)einstimmig angenommen, sondern von den „Eltern des Grundgesetzes“ (alles honorige Deutsche, aber nicht Das Volk) beschlossen.
Vielleicht, ich weiß es nicht, wollten die Eltern Demut bezeugen und sahen daher vor, daß alle Artikel des GG (bis auf die Ausnahmen) mit 2/3-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags g e ä n d e r t werden können.
Wenn man die Idee der Republik (Staatsordnung Freier Bürger) ernstlich (extremistisch?) umsetzt, dann muß die Verfassung insoweit „in Stein gemeißelt“ sein, daß sie unveränderlich ist. Es sei denn, sie wird von dem Staatsvolk, warum auch immer, (quasi-)einstimmig widerrufen und (quasi-)einstimmig durch eine andere ersetzt.
Nun kann man natürlich sagen: „Das ist alles Theorie. Der real-existierende Freie Bürger ist ein Unmündiger Bürger. Er bedarf der Repräsentation“.
Dann landet man da, daß eine 2/3-Mehrheit von Abgeordneten des Bundestags die vom (ganzen!) Staatsvolk sich gegebenen Artikel einen nach dem anderen ersetzen k a n n, bis die „andere Verfassung“ da ist. Die „andere Republik“.
Das „quasi-einstimmig“ ist wohl noch erklärungsbedürftig.
Das wäre dann so etwa 19/20-Mehrheit oder noch mehrer. Das wäre doch nicht realistisch.
Für ein normales Gesetz sicher nicht. Aber die Verfassung eines republikanischen Staatswesens ist ja kein normales Gesetz.
Ein republikanisches Staatswesen wird gegründet von einem Staatsvolk. Ein Staatsvolk entsteht durch den Zusammenschluß von Individuen, die sich zusammenschließen weil sie einander als I h r e s g l e i c h e n ansehen.
Weil das so ist, haben sie einen Grund-Konsens in grundlegenden Fragen eines Staatswesens. Und dieser Grund-Konsens wird in einer Verfassung aufgeschrieben und als Gesetzesrahmen beschlossen.
Das „restliche“ 1/20, das dagegen stimmt, ist dann quasi-dafür. 5%-Klausel.
Ein GG-Artikel, der durch diesen Dublin-Wirrwarr unterlaufen werden kann, ist nichts wert. Am Besten gleich Nägel mit Köpfen machen: Asylanträge werden in Zukunft AUSSERHALB Europas gestellt. DIE werden dann von den infrage kommenden Aufnahmeländern in Ruhe geprüft, u.z. insbesondere auch darauf, ob man nicht Gefahr läuft, sich irgendwelche durchgeknallten Irren einzufangen, die dann vergewaltigend oder meuchelnd durch die Lande ziehen. In diesem Fall sind nämlich nach Auffassung aller Menschen, die noch alle sieben Sinne beisammen haben, die „humanitären Gründe“ von vorn herein VERWIRKT!
“ … nämlich daß die deutsche Migrationspolitik komplett gescheitert ist“
Ob die als gescheitert anzusehen ist, das hängt davon ab, was man als Z i e l „deutscher Migrationspolitik“ annimmt.
Nimmt man an, das Ziel sei, das Deutsche Volk in seinem Bestand zu erhalten und seine Position unter den Völkern zu kräftigen, unter Wahrung seiner historisch gewachsenen Identität und Kultur, dann sind die Maßnahmen der Migrationspolitik nicht etwa aus dem Ruder gelaufen sondern von Anfang an verkehrt.
Denn die Maßnahmen stehen unter dem Prinzip: Masse statt Klasse. Das Deutsche Volk ist unbeachtlich. Soll sehen wo es bleibt.
Aus den Maßnahmen ist zu schließen, daß d i e s e s das Ziel der Betreiber der Migrationspolitik ist:
Deutschland mit dem Asylhebel vollpumpen. Das stoppt den demographischen Schwund und wendet ihn in Wachstum. Wachstum ist Gut.
Denn mit Wachstum wachsen Umsatz (jeder Migrant ist ein zusätzlicher Konsument) und Gewinn. „Tante Emma mit ihrem Laden“ weiß das. Sie freut sich über j e d e n Kunden. Daß sie auf dem Heimweg aus dem Laden von „Gestalten“ überfallen werden könnte, damit rechnet sie nicht.
Sodann die Selbsthaß-Deutschen …
Immerhin traut sich dieser Ministerpräsident als erster und einziger seiner Zunft, dass auszusprechen, was ohnehin alle wissen, nur viele Linksgrüne in einem Akt der kollektiven Realitätsverweigerung nicht wissen wollen: nämlich das die deutsche Migrationspolitik komplett gescheitert ist.
Das alleine ist schon verdienstvoll, auch wenn seine Vorschläge eher zweifelhafter Natur sind. Denn wozu braucht es noch eine ‚Kommission‘?
Es ist wohl eher ein Zeichen der Hilflosigkeit, frei nach dem Motto: wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis. Übrigens: ob Herr Kretschmer auch die AfD in solch eine Kommision berufen würde?
Dabei liegen die Mängel längst auf dem Tisch, die Massnahmen dagegen auch. Das Grundgesetz muss auch nicht geändert, sondern nur respektiert und eingehalten werden. Dann wären wir schon weiter.
Nikolaidis hat einen gewohnt guten Artikel bei Tichyseinblick zum EU Treffen geschrieben:
EU-Innenminister wollen Migranten in sichere Drittstaaten zurückführen
Ich verfaßte einen Kommentar mit dem Hinweis auf den ausgezeichneten Artikel von H.G. Maaßen, Artikel 16a. Nikolaidis hatte nämlich geschrieben: „Vergleiche zu 1993 mögen sich in der Tat – rein rhetorisch – aufdrängen, als CDU/CSU, FDP und SPD das Asylrecht wirklich einmal angetastet hatten.“
Nachdem ich den Kommentar verfaßt hatte, war bald – am nächsten Tag, 10.6. der Artikel von der Seite genommen. Es war wie in alten Zeiten bei ZEIT online.
Ich wünschte mir, morgen wär Wahlsonntag.
Wunsch erfüllt: suchen Sie sich einen Kandidaten und sagen Sie ihm, daß er ihr Mann sei (gerne auch eine Frau) und dann fragen Sie ihn, was es bereit ist, für das Deutsche Volk zu tun. Andererseits: Sie können sich auch eine Urne (oder ein anderes Gefäß) nehmen, einen selbstgefertigten Stimmzettel hineinwerfen und bis zum Wahlsonntag aufbewahren (gerne auch für Briefwahl). Sie haben alles selbst in der Hand.
Wenn die so schnell vorgefertigte Austauschurnen fertig haben sollten…
Kalergi sollte das heißen. Nicht Malerei.
Ja, unsere Regierung arbeitet gegen die Bio-Deutschen (die steuerzahlend lebenslang gearbeitet haben) und hat alle Flüchtlinge herzlich ins reiche Deutschland eingeladen. Faeser weicht den mühsam ausgehandelten Kompromiss schon wieder auf. Unsere Fehler sind u.A. Energiepolitik, Abwanderung der Atomwissenschaftler ins Ausland.
Oscholz ist der schwächste Bundeskanzler den wir bis dato hatten.
Ach – ist der Bundeskanzler? Mir kommt das so vor, als sei er der zweite Grüß-August im Lande!
Die Darstellung der Rechtslage der Dublin-III-Verordnung durch Herrn Maaßen, der ja immerhin Jurist ist, muss leider eher als verbesserungsbedürftig bezeichnet werden.
Die Dublin-III-Verordnung verlangt vom empfangenden Staat nämlich eine genau vorgegebene Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit für das Asylverfahren. Es ist durchaus nicht so einfach, dass immer der zuletzt betretene Staat zuständig ist, also z.B. Österreich bei einer versuchten Einreise nach Deutschland über Österreich. Da die Prüfung ziemlich aufwändig ist, aber durchgeführt werden muss, kann der Einreisende nicht einfach an der Grenze zurückgewiesen werden. Es könnte sogar sein, dass Deutschland nach Dublin III selber zuständig ist, nämlich dann, wenn der Einreisende Verwandte in Deutschland hat, die bereits an einem Asylprüfungsverfahren teilnehmen.
Solange Deutschland sich vertraglich an das Dublin-III-Verfahren gebunden fühlt, kann also nicht an der Grenze zurückgewiesen werden – Grundgesetz hin oder her.
Das Grundgesetz sagt ja nur, daß es dann kein Asyl gibt. Ob einreisen oder nicht bestimmen die untergeordneten (!) Gesetze, zum Beispiel das Passgesetz.
Unser Grundgesetz ist die Verfassung einer Republik. Eine Republik ist kein Obrigkeitsstaat.
In einem Obrigkeitsstaat gibt es eine Regierung. Alle Macht geht von der Regierung aus. La Loi c’est Moi. Die Obrigkeit hat auch die Macht, sich einer Ober-Obrigkeit zu unterwerfen. Teilweise oder ganz.
In einer Republik gibt es auch eine Regierung. Von der geht aber n i c h t alle Macht aus, sondern nur die „bedingte Macht“. Denn Alle Macht geht in der Republik vom Staatsvolk aus.
Das Staatsvolk gibt der Regierung die Macht unter der B e d i n g u n g, daß sie in dem durch die Verfassung gegebenen Rahmen bleibt.
Erlaubt das GG einer deutschen Regierung, Souveränsrechte in der Migrations- und Asyl-Frage an die EU abzugeben? Erlaubt das GG, die Teilnahme am Dublin-III-Verfahren?
Wenn nicht, dann muß die Regierung das rückgängig machen.
Wer beantwortet diese Fragen? Das Verfassungsgericht (wenn es angerufen wird).
Wie findet es die Antwort? Durch I n t e r p r e t a t i o n des GG.
Die ist heute eine andere als in 1949
Maaßen sagt: „Nicht das GG muß geändert, sondern seine Neu-Interpretation beendet werden“.
Wenn das Staatsvolk es sich gefallen läßt, daß der Schwanz mit dem Hund wedelt
Nein, das Grundgesetz ist die Grundordnung der Sieger, keine Verfassung. Die wird nämlich vom Volk in Kraft gesetzt. Auch wenn es viele nicht gerne hören: Wir sind besetzt. Siehe auch Art 120 GG zum Beispiel das neue Krankenhaus in Bayern, wo Deutsche nicht rein dürfen, es aber bezahlen.
Ich darf mal auf Art 146 Grundgesetz verweisen :
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
„Mein Vorschlag ist eine Kommission.“ Die hätte man schon kurz nach 1961 einberufen sollen, nachdem die Bundesregierung auf „Wunsch“ der USA das Anwerbeabkommen für türkische Gastarbeiter in Kraft setzte. Das zog nämlich weitere Emigranten nach sich. Und die sind zu Anfangs nicht über die weiche Grenze Austria, Schweiz usw. eingereist , sondern wurden vom großen Staatsmann Honecker rüber gereicht. Die Mauer war damals von der anderen Seite schon immer porös.
—Die Antwort kann man sich leicht geben: es geht nicht um Flüchtlingsschutz, sondern um das linke anti-deutsche ideologische Projekt einer Gesellschaftsveränderung durch Migration.—
Gut dass das erwähnt wird. Unsere Bundeskanzlerin hat doch, glaube ich, 2011 mal son Preis bekommen. Irgendwas mit Malerei 😉 Kann sich jeder bei denken was er will.
Kalergi nicht Malerei. Autokorrektur
Frage: verstößt somit diese Bundesregierung mit ihrem Handeln gegen geltendes Recht? Wenn ja, was wären die Konsequenzen? Sind die Bürger all dem Treiben machtlos ausgeliefert? Schließlich werden doch unsere Steuergelder verscherbelt. Ich komme damit echt nicht klar
Genau das war ja die Anschuldigung von mehreren Seiten; ob es zu Klagen kam, weiß ich nicht genau. Jedenfalls war die schlaue Antwort dergestalt, daß das GG das Recht eines Asylbewerbers (vor dem deutschen Staat) formuliert, also ob er Anspruch hat oder nicht; nicht aber die Regierung bindet. Sie MUSS bei Vorliegen der Voraussetzungen (laut GG) Asyl gewähren, aber sie ist dadurch nicht gehindert, auch weiteren Personen Asyl zu gewähren, wenn ihr dies gefällt.
Es ist also eine politische Entscheidung, und da wird auch nichts gebrochen. Die Wähler wählen immer wieder die Parteien, die so großzügig sind; sollte sich einer dieser Wähler beschweren, so muß man ihm sagen, daß sein Handeln inkonsistent ist.
Soweit ich weiß, gab es eine (deutsche) Klage in der EU zu seitens Deutschlands nicht ausgeführten Zurückweisungen bzw. Überstellungen ins Erstasylland. Und da hieß der Fachausdruck: Selbsteintritt. Jedes Land, das ein bestimmtes Recht gegenüber einem anderen hat, ist natürlich so frei, auf dieses Recht auch mal zu verzichten.
Auf juristischen Wege kommt man dem nicht bei: eine politische Entscheidung kann nur politisch korrigiert werden.
“ … aber sie ist dadurch nicht gehindert, auch weiteren Personen Asyl zu gewähren, wenn ihr dies gefällt. “
Hmm … aber was ist, wenn sie „weiteren und weiteren“ Personen Asyl gewährt, bis das Deutsche Volk in der Minderheit ist und durch demokratischen Beschluß einer Mehrheit aus Deutschland herausgewählt werden kann?
Oder steht im Grundgesetz, daß sein Urheber, das Deutsche Volk, garnicht „verwässert“ werden kann, weil die Zugehörigkeit zum Deutschen Volk nicht etwas Gegebenes ist, sondern durch „Hierleben“ entsteht?
Aber es wird ja heute so viel aus dem Grundgesetz „herausgelesen, daß es garnicht mehr so wichtig ist, was damals in 1949 reingeschrieben wurde.
Ja, juristisch ist das nicht zu lösen. Es ist eine Frage der politischen „Kräfte“verhältnisse.
Da hat sich mit der Zeit was verschoben. Aber was sich bewegt kann grundsätzlich auch umkehren.
Dem Kommentar ist nichts hinzuzufügen.
Herr Maaßen hat recht : Die Gesetze sind gut und ausreichend.
Das Problem ist, daß Politiker wie Cl Roth zwar den Art 16 a Abs 1 kennt : Verfolgte genießen Asyl, aber den Art 16a (2) nicht kennt ( Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen,…)
ich bin mir bis heute nicht sicher, ob die deutschsprachigen Politiker blöd, Verbrecher oder fremdgesteuert sind. Auch das gejammere, daß wir keine Kapazität haben ist verlogen. Wenn Anträge schnell bearbeitet und beschieden würden, müsste die Politik nicht unser Geld veruntreuen. Dann gibts da noch das Asylgesetz : „Asylgesetz (AsylG) § 73 Widerruf und Rücknahme der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft. Die Gewährung von Asyl endet mit Wegfall des Fluchtgrundes. “ Also gehen die, die wirklich Anspruch auf Asyl hatten, wieder zurück, wenn alles befriedet ist. Kennt Herr Kretschmer und seine Kumpels unsere Gesetze nicht ? Hier DARF niemand integriert werden !
Was läuft hier ? Die Machthaber brechen ungefragt das Grundgesetz und die Weisungsbindung der Staatsanwälte sorgt dafür, daß sie keiner verklagen kann. Das nennen wir dann demokratischen Rechtsstaat.
Dann sollte ein aufrechter Journalist, wenn es die noch gibt, Kretschmer diese Argumente vor laufender Kamera ins Gesicht sagen! Zumal es keinen öffentlichen Meinungsaustausch zwischen Kretschmer und Maaßen geben wird.
Die deutschen Politiker haben wie so viele andere auch, ihre politischen Entscheidungsspielräume an die EU abgetreten. Das gilt nicht nur für die Währung, sondern für absolut alles. Die Menschen wurden nicht befragt.
Aber die EU wurde von kriminellem Lobbyistenpack gekapert. Die entscheiden das, was ihnen eingeflüstert wird. Wirklich engagiert sind sie bei der Drangsalierung der eigenen Bevölkerung. Bei echten Problemen bilden sie Stuhlkreise zur Selbstbeweihräucherung „was man alles geschafft hat, auf was man jetzt echt stolz sein kann“. Schade um das viele Papier.
Das ist auch bei der Flüchtlingsfrage so, Deutschland will nichts entscheiden. Aktuell sieht es so aus, als ob die Nachfrage nach syrischen und afghanischen Pässen ansteigen wird. Das wird Taliban und Assad sehr freuen, ihr zutiefst korrupte Filz bekommt zusätzlichen Bakschisch.
Die Schicht die entscheiden müsste will nichts mehr entscheiden (wofür kriegen die ihr Geld?) und die EU-Schicht kann nichts entscheiden oder ist in ihren internen Intrigenspielchen gefesselt. Eine Selbstfesselung mit der man sich jeglicher Verantwortung entheben kann.
Bin mal gespannt, wann Maaßen endlich die CDU verlässt. Denn dieser Verein wird sich nicht mehr verändern. Aber vielleicht werfen sie ihn auch raus. Die CDU ist schon so von Merkelianern unterwandert, dass eben immer mehr die AfD als „alternativlos“ ansehen.
Maaßen hat in allem recht und er argumentiert rein juristisch auf dem Boden von Fakten und geltendem Recht. Was er sagt, gilt aber gemeinhin als AfD-affiner Unsinn bzw. rechtsradikal.
Herr Maaßen ist ein hervorragender Fachbeamter. Aber er ist kein Politiker. Die hoffnungsvollen Blicke auf ihn und seine Werteunion sind vergebens. In der Politarena wird er es nie zu etwas bringen. Er sollte mehr Machiavelli lesen. Es geht um die Macht, die Macht und nochmals: die Macht. Biederes Rumgerechtel – vergessen. Wie damals Herr Kirchhoff im Merkelteam, der dem Politgegner eine Steilvorlage nach der anderen lieferte.
Er wird auch nie aus der .DU austreten: unbeweglicher Beamter…..
Maaßen hat wieder einmal Recht !
Das GG müsste nur nach seinem Wortlaut und seinem Zweck in Art. 16 a GG angewandt werden. Stattdessen erleben wir seit M (ich kann deren Namen einfach nicht schreiben) einen fortdauernden Verfassungsbruch. Ein Verbrechen gegen den Souverän.
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Migranten und der ehemalige Verfassungsschutzpräsient Hans-Georg Maaßen: Es braucht keine Verschärfung des Asylrechts, nur dessen Umsetzung
Foto: picture alliance / Photoshot u. Michael Reichel/JF-Montage