„Wir möchten die Zahl der Versicherungsbetrugsdelikte durch vermehrte Aufklärung über die wirtschaftlichen Folgen für die Versicherungsbranche reduzieren. Deswegen wollen wir die Beratungsinfrastruktur für potentielle Delinquenten optimieren. Da Betroffene sich jedoch zumeist aus einer pekuniären Notlage heraus für den Betrug entscheiden und dabei ihr Recht auf finanzielle Selbstbestimmung ausüben, setzen wir uns dafür ein, daß ein flächendeckendes Angebot für straffreie Versicherungsbetrugsdelikte zur Verfügung steht.“
Manchmal helfen nur noch skurrile Vergleiche, um eine bizarre Logik zu entlarven: Zur grotesken Karikatur schrumpft das Geschwurbel zusammen, mit dem die Politik aktuell das Recht ungeborener Kinder auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu zertrümmern trachtet, ohne ihnen dieses Recht formell abzusprechen, sobald man es überträgt auf ein anderes Delikt aus dem deutschen Strafgesetzbuch.
Der paradoxen Doppelmoral, mit der Paragraph 218 StGB zu Leibe gerückt wird, schließen sich inzwischen auch führende deutsche Katholiken und Pseudo-Katholiken an, wie die aktuelle Stellungnahme von der Präsidentin des Zentralkomitees deutscher Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp zeigt. Bis in Details gleicht sie verräterisch einer Formulierung aus dem frisch unterzeichneten schwarz-grünen Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein: Dort wird ein „ausreichendes Angebot“ zur Lebensvernichtung gefordert; in der Diktion der ZdK-Vorsitzenden soll es „flächendeckend“ sein.
Kein Widerstand von der CDU
Daß es sich bei jeder Abtreibung um eine solche, um die Auslöschung schutzwürdigen menschlichen Lebens, handelt, verdunkeln langjährig erprobte euphemistische Floskeln: Der „Abbruch“ sei „kein regulärer Eingriff“. Aber was ist er dann?
Gut geframed, ist halb gewonnen. Das zeigt auch ein Blick in den grün-grünen Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in NRW, wo auf umständliches Um-den-Brei-Herumreden verzichtet wurde. Dort heißt es lapidar: „Ungewollt Schwangere benötigen schnelle Informationen und Beratung, sowohl zu den Möglichkeiten der Unterstützung, falls ein Kind geboren wird, wie auch zu operativen und medikamentösen Abbrüchen.“
Während männliche Küken auf die grüne Sonnenseite des Lebens gehievt werden, gerät das ganz reale Tötungsdelikt des § 218 StGB immer weiter aus dem Bewußtsein. Daß daran auch Katholiken mitwirken, ist ebenso enttäuschend wie entlarvend. Immerhin: Die Kurie steht nicht hinter dem ZdK-Verdikt. Sie weiß, daß die von Stetter-Karp und Konsorten in Eigenregie aufgezogene Konfliktberatung von Donum Vitae ein früher Vorläufer all der Mogelpackungen ist, die gerade Hochkonjunktur haben.