Im Rahmen der Klimabewegung ist viel die Rede von der Verantwortung der Heutigen für die Kommenden. Die Erwachsenen sollen sich in die Pflicht genommen fühlen durch die Kinder, auch die ungeborenen, und ihnen einen lebensfähigen Planeten hinterlassen. Verknüpft wird damit eine Vorstellung von „Generationenvertrag“, die den ursprünglichen Sinn verfehlt.
Edmund Burke, auf den der Begriff zurückgeht, hatte ihn an ein „Stimmrecht für die Toten“ gebunden. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Man hat die Gewichte verschoben, zu ungunsten der Vergangenheit, zu gunsten der Zukunft. Auch das trennt uns von allen Früheren, denen der Gedanke selbstverständlich war, daß man seinen Eltern und seinen Vorfahren nicht nur verdanke, auf der Welt zu sein, sondern ihnen gegenüber auch eine Pflicht zur Pietät bestehe.
Kein Respekt gegenüber den Älteren
Das biblische Gebot, Vater und Mutter zu ehren, als vornehmstes der Zweiten Tafel des Dekalogs, aber auch die in den alten Kulturen zentrale Bedeutung des Ahnenkults waren dafür ein starker Ausdruck. Bei Goethe hieß es noch ganz selbstverständlich: „Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt, / der froh von ihren Taten, ihrer Größe / den Hörer unterhält und, still sich freuend, / ans Ende dieser schönen Reihe sich geschlossen sieht!“
Davon bleibt in der Gegenwart wenig. Wir leben nur noch ausnahmsweise an den Orten, an denen unsere Vorfahren lebten und ihre Gräber liegen. Der selbstverständliche Respekt gegenüber den Älteren hat sich mit den Manieren erledigt. Der Geschichtsverlust tut ein Übriges, wenn es um diejenigen geht, die man nicht im Sinn des Einzelnen, sondern im Sinn der Gemeinschaft als Vorfahren betrachtet, an deren Verdienste und deren Opfer früher regelmäßig erinnert wurde.
Die Toten finden keinen Verteidiger mehr
Diese Feststellung gilt für die Deutschen in besonderem Maße, was, wenn sonst nicht, dann am Volkstrauertag deutlich wird. In dem Maß, in dem uns die Vorstellung abhanden gekommen ist, ein „Volk“ und mithin ein über die Zeit dauernder, identifizierbarer Verband zu sein, in dem Maß ist uns auch die Vorstellung abhanden gekommen, daß wir den Vorgängern etwas schulden. Ganz im Gegenteil: Sie schulden uns etwas, Rechtfertigung vor allem für das, was sie getan oder unterlassen haben.
Wenn die offiziellen Verlautbarungen am Volkstrauertag das deutsche Leid nicht einebnen ins Allgemein-Menschliche, dann enden sie regelmäßig mit einer Selbstanklage, die tatsächlich eine Anklage ist: eine Anklage der Toten, die keinen Verteidiger mehr finden.
Man sollte die tief demoralisierende Wirkung dieses Vorgehens nicht unterschätzen und sich auf das besinnen, was nach dem Ersten Weltkrieg als Zweck des Volkstrauertags bestimmt worden war: im Gedenken an die Gefallenen ein Aufruf „zu segensreicher Arbeit an unseres Volkes und unseres Vaterlandes Zukunft“.
JF 47/19