Man könnte sich ja auch einfach freuen, daß Frauen nun seit hundert Jahren das Wahlrecht auch in Deutschland besitzen. Es sei denn, man ist SPD-Bundesjustizministerin und will vormachen, wie jede errungene Freiheit durch sozialistische Planwirtschaft ersetzt werden kann. Katarina Barley will also aus dem Frauenwahlrecht eine Frauenwahlpflicht machen, weil sie im Bundestag immer auf ein „Meer aus grauen Anzügen“ blicke, und das findet sie voll „kraß“.
Ein neues Wahlrecht möchte sie haben, größere Wahlkreise immer mit zwei Direktkandidaten unterschiedlichen Geschlechts, wobei wohl noch nicht geklärt sein dürfte, ob es sich dabei um Männer und Frauen oder eines der Dutzenden Gender-Geschlechtsvarianten handeln darf. Nicht daß uns die gute Kata noch ins heteronormative Fettnäpfchen tritt!
Klar ist nur, daß der Vorschlag der Justizministerin sicher verfassungswidrig ist. Doch was zählt schon das Grundgesetz, wenn man schließlich für das Endziel Geschlechtergerechtigkeit arbeitet? Da müssen wir uns alle mal ein bißchen zusammenreißen und einfach nicht mehr jene wählen, die wir wollen, sondern jene, die wir sollen. Schlüsselqualifikation „nicht männlich“ reicht doch für so ein bißchen Volksvertretung völlig aus. Bei manchen reicht es gar bis zum Amt der Bundesjustizministerin.
JF 47/18