Kaum ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft getreten, sehen sich die IT-Schwergewichte Google und Facebook bereits mit einer Reihe von Klagen konfrontiert.
Beide Unternehmen werden beschuldigt, ihre Nutzer zur Weitergabe persönlicher Daten zu zwingen. Die Klagen, bei denen Facebook und Google Strafen in Höhe von insgesamt 7,6 Milliarden Euro ins Haus stehen, wurden von dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems eingereicht, einem langjährigen Kritiker der Datenerhebungspraxis der Unternehmen.
Die DSGVO fordert eine klare Zustimmung der Nutzer zur Verwertung ihrer Daten, weshalb europaweit kleine wie große Firmen in den letzten Wochen emsig ihre Datenschutzrichtlinien überarbeitet haben. Die Unsicherheit darüber, wie die europäischen Gerichte und Regulierungsbehörden mit den neuen Anforderungen umgehen werden, ist jedoch nach wie vor groß, und viele Unternehmen sind noch nicht auf die juristische Durchsetzung vorbereitet.
Große Verunsicherung bei kleinen und Jung-Unternehmern
Währenddessen jedoch scheint vor allem Google die DSGVO dazu zu nutzen, seine Marktmacht weiter auszubauen. Aus der Werbeindustrie werden Stimmen laut, die dem Konzern vorwerfen, den Werbetreibenden eine unabhängige Sicht auf die Daten, die bei Anzeigenkäufen genutzt werden, zu erschweren. Es gehe Google darum, „die Zugbrücke immer weiter hochzuziehen und die ohnehin schon enorme Marktmacht dahingehend zu nutzen, die hauseigene Werbetechnik noch mehr zu begünstigen“, so John Nardone, Mitgründer des Internet Advertising Bureaus (IAB).
Sicher ist, daß gerade bei kleinen Marktteilnehmern die Unsicherheit groß ist. Trotz des Marketings der EU, daß die DSGVO „mehr Rechtssicherheit“ für Technologieunternehmen und „mehr Schutz für den Einzelnen im Allgemeinen“ bieten werde, weiß momentan kaum jemand, welche juristischen Folgen die neuen Vorschriften zeitigen wird.
Die DSGVO verwendet beispielsweise eine sehr weit gefaßte Definition von „persönlichen Daten“, die im Grunde jede Website, mit der EU-Bürger interagieren, erfassen wird. Jeder Seitenbetreiber, vom mittelständischen Unternehmen über den Handwerksmeister bis hin zum privaten Blogbetreiber, muß sich nun durch schwer verständliches Juristendeutsch wühlen, um festzustellen, wie er die lästigen Vorschriften einzuhalten hat – und ob er auf dem europäischen Markt überhaupt noch in Zukunft online in Erscheinung treten darf. Und manch einer wird aus Verzweiflung und Furcht die Segel streichen.
Leichtes Spiel für Netz-Hegemonen
Es fällt nicht schwer sich vorzustellen, daß darunter auch das eine oder andere Jungunternehmen sein wird, das den heutigen IT-Giganten morgen Paroli bieten könnte. Weil es ihnen an den tiefen Taschen der dominanten Firmen und der Markenmacht fehlt, werden sie in Existenznot gebracht, bevor sie überhaupt zeigen können, wie sie den Nutzern in Zukunft höheren Mehrwert bieten und damit Google, Facebook und Co. das Fürchten lehren werden.
Die DSGVO ist damit ein weiterer Nagel im Sarg des freien Internets. Ohne junge, auftstrebende Konkurrententen werden die heutigen Netz-Hegemonen leichtes Spiel haben und ihre „walled gardens“, ihre geschlossenen Ökosysteme weiter zementieren können. Was möglich sein könnte, wurde politisch und wird juristisch, wie so oft, verhindert.