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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Auf Wiedervorlage: Der ganz alltägliche Asyl-Wahnsinn

Auf Wiedervorlage: Der ganz alltägliche Asyl-Wahnsinn

Auf Wiedervorlage: Der ganz alltägliche Asyl-Wahnsinn

Bundespolizist
Bundespolizist
Bundespolizist kontrolliert einen Afrikaner Foto (Symbolbild): picture alliance/dpa
Auf Wiedervorlage
 

Der ganz alltägliche Asyl-Wahnsinn

Es sind die kleinen regionalen Einzelfälle, die den gesamten Asyl-Irrsinn in seinem ganzen Ausmaß zeigen. Während CSU und CDU noch darüber streiten, wer an der Grenze abgewiesen werden darf und wer nicht, schaffen Asylforderer ganz einfach Fakten. So wie jüngst im badischen Pforzheim.
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Es sind die kleinen regionalen Einzelfälle, die den gesamten Asyl-Irrsinn in seinem ganzen Ausmaß zeigen. Denn während Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) darüber streiten, wer an der Grenze abgewiesen werden darf und wer nicht, schaffen Asylforderer ganz einfach Fakten – dank rechtlicher Regelungen, die die Asylbehörden lähmen und der Polizei die Hände binden.

Jüngstes Beispiel: Der Fall eines 38 Jahre alten Nigerianers im badischen Pforzheim. Mitte März hatte das Regierungspräsidium seine Ausweisung angeordnet. Doch als Polizisten den Afrikaner und seine Familie zur Abschiebung bringen wollen, wehrt sich dieser. Zuerst mit Worten, dann mit einem Messer.

Wiedereinreise nach Abschiebung

Den Polizisten gelingt es mit Hilfe ihrer Dienstwaffen und eines Polizeihundes den Asylbewerber zu überwältigen. Er wird aufs Revier gebracht und in eine Zelle gesteckt. Dort bescheinigt ihm ein Arzt die Haft- und Reisefähigkeit. Kurz darauf sitzt der Nigerianer mit seiner Frau und den drei Kindern in einem Flugzeug in Frankfurt. Ziel: Toulouse. Schließlich war Frankreich auf seiner Asylroute schon eine Station gewesen, bevor er nach Deutschland kam.

Doch nur zwei Tage nach seiner Abschiebung erscheint der Nigerianer wieder in der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe mit seiner Familie. Dort erhält er – routinemäßig – eine Duldung. Mit dieser ist er zwar nach wie vor ausreisepflichtig, darf aber vorerst in Deutschland bleiben. Zumindest bis die Behörden über sein weiteres Schicksal entschieden haben.

Das war Mitte März. Mittlerweile hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laut der Pforzheimer Zeitung bei den zuständigen Stellen in Frankreich einen Antrag auf eine erneute Überstellung gestellt. Wann und wie über diesen entschieden wird, weiß auch das Regierungspräsidium in Karlsruhe nicht. Bis es soweit ist, darf der Nigerianer – wie schon zuvor – wieder mit seiner Familie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen.

Bundespolizist kontrolliert einen Afrikaner Foto (Symbolbild): picture alliance/dpa
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