Mit unangenehmen Wahrheiten verhält es sich wie mit Zahnschmerzen: Man kann versuchen, sich eine Zeitlang einzureden, alles sei nur halb so wild und werde sich von ganz allein wieder regeln. Irgendwann aber kommt der Zeitpunkt, da läßt sich das Problem einfach nicht mehr ignorieren.
Im Fall von Zahnschmerzen kann das ein harmloses Eis sein oder eine heiße Tasse Kaffee, deren temperaturbedingte Eigenschaften den Zahnnerv endgültig überreizen und den Geplagten dazu bringen, besser doch einen Zahnarzt aufzusuchen.
Im Fall von unangenehmen Wahrheiten reicht manchem dagegen schon eine Konfrontation mit dieser Zeitung, um die Nerven zu verlieren. So ging es nun auch dem Grünen-Bundestagskandidaten Alexander von Fintel. Dieser hatte Anfang August eine Veranstaltung der AfD in Wilhelmshaven besucht und dort einen „asylkritischen Flyer“ der JUNGEN FREIHEIT in die Hände bekommen.
Grenze der Meinungsfreiheit überschritten
In diesem steht: „Über 66 Prozent der Asylbewerber sind Muslime, Tendenz steigend. Tag für Tag läßt sich derzeit eine muslimische Stadt neu in unserem Land nieder. Wir importieren die Verfolgung von Christen, fördern Zwangsehen, Menschenhandel und Prostitution.“
Für den Grünen-Politiker war damit die Grenze des Sagbaren nicht nur erreicht, sondern weit überschritten. Volksverhetzung, schoß es ihm durch den Kopf, weshalb er sich Rat bei einem Rechtsexperten holte, genauer gesagt beim rechtspolitischen Sprecher der Grünen im Landtag von Hannover, Helge Limburg. Und in der Tat: Limburg pflichtete ihm bei. Eine solche Aussage sei keinesfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt.
„Eine dermaßen allgemeine Verunglimpfung einer Religion und ihrer Anhänger geht weit über die Grenze der zulässigen Kritik hinaus“, kritisierte von Fintel. Deshalb habe er Strafanzeige gegen die JF sowie die AfD wegen Volksverhetzung gestellt, gab der Bundestagskandidat nicht ohne Stolz per Pressemitteilung bekannt.
Von Fintel: Keine Einsicht bei der AfD
„Ich weiß, daß die Staatsanwaltschaft extrem viel zu tun hat und möchte sie nicht mit einer Lappalie unnötig beschäftigen“, erläuterte von Fintel. Aber deshalb habe er zuvor ja auch eine „fachlich qualifizierte Meinung“ eingeholt. Es sei auch nicht so, daß er keinen anderen Weg versucht habe. So habe er die AfD auf die beanstandete Passage in dem Faltblatt aufmerksam gemacht, doch diese hätte sich wenig beeindruckt gezeigt, klagte der Grünen-Politiker.
„Bei etwas Einsicht und einer Aussage, daß diese Flyer nicht mehr bei der AfD hier in unserem Wahlkreis auftauchen würden, hätte sich meine Strafanzeige ausschließlich gegen den Verlag gerichtet“, teilte er weiter mit. Da dies aber nicht der Fall gewesen sei, habe er keine andere Wahl gehabt, als JF und AfD anzuzeigen.
Wegschauen und Schönreden helfen nicht
Man braucht kein Prädikatsexamen zu besitzen, um zu wissen, daß die Aussage im Asyl-Flyer der JF keineswegs den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der wachsende Haß auf Christen, Juden und Homosexuelle in Deutschland sowie die gestiegene Zahl von Kinderehen beweisen das täglich auf traurige Weise.
Auch von Fintel wird sich dieser Realität nicht ewig verschließen können. Denn Wegschauen und Schönreden wirken bei unangenehmen Wahrheiten in etwa so wie Schlaf bei Zahnschmerzen. Das Problem verschwindet vielleicht eine kurze Weile aus dem Sinn, zeigt sich dann aber beim Erwachen dafür meist um so heftiger.
> Das JF-Infoblatt „Die Wahrheit über das Asyl-Chaos“ kann hier kostenlos bestellt werden.