Im Rechtsstreit der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz geht es auch um den „ethnischen Volksbegriff“, den ihr dieser vorwirft. Droht nach der gerichtlichen Niederlage der Partei vergangene Woche in Köln nun das „deutsche Volk“ grundgesetzwidrig zu werden? Fragen an den renommierten Freiburger Verfassungsjuristen Dietrich Murswiek.
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