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Ökonomisierung

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Einmal angenommen, man wollte, sagen wir, Bio-Gemüse verstärkt subventionieren. Zum einen würde man damit den Geldbeutel bisheriger Bio-Konsumenten entlasten, zum anderen aus allerlei guten Gründen bisherige Bio-Zweifler zum verstärkten Kauf anreizen. Würde man nun den Preis besagten Gemüses schlichtweg senken und ihn in konkurrenzfähige Nähe zu konventioneller Ware rücken, wäre eine solche Maßnahme eventuell von Erfolg gekrönt. Wie sähe es aber aus, wenn bei Tomaten und Kohl ein Preisnachlaß nur nach Ausfüllen eines umfangreichen Datenblatts gewährt würde, bei Spinat der Kunde eine eigenhändige Rechenarbeit zu leisten hätte und sonstiges Gemüse nur unter der Bedingung nachzuweisender Bedarfsfälle leicht vergünstigt abgegeben würde? Ganz ähnlich nimmt sich nun der von der Koalition erzielte Kompromiß betreffs der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten aus: Doppelverdiener und Alleinerziehende dürfen maximal zwei Drittel einer Summe von bis zu 4.000 Euro absetzen, Alleinverdienerpaare nur bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren, hier aber allein Kitagebühren betreffend, weitere Kosten sind unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“ anzugeben, worunter Haushaltshilfe fällt, aber kein Nachhilfeunterricht – weitere Ausnahmeregelungen inklusive. Der Vergleich von Kindern mit Gemüse sei einer zwischen Äpfeln und Birnen und damit unstatthaft? Eben nicht. Die unter Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) betriebene Ökonomisierung der Familienpolitik entlarvt sich schon durch ihre Kompliziertheit von selbst.

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